Gebäudeversicherung fürs Eigenheim: Was Hausbesitzer wirklich brauchen

Das Haus ist meist der größte Vermögenswert
Für die meisten Familien ist das Eigenheim die größte Investition ihres Lebens. Jahrzehntelanges Sparen, ein Kredit über 20 oder 30 Jahre, viel Eigenleistung und noch mehr Herzblut stecken darin. Umso wichtiger ist die Frage, was passiert, wenn dieses Haus beschädigt oder im Extremfall zerstört wird.
Ein Rohrbruch hinter der Wand, ein Sturm, der das Dach abdeckt, oder ein Brand nach einem technischen Defekt: Solche Ereignisse treffen jedes Jahr Zehntausende Hausbesitzer in Deutschland. Ohne passende Absicherung bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen, während der Kredit weiterläuft. Genau hier setzt die Wohngebäudeversicherung an.
Was die Wohngebäudeversicherung abdeckt
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst, also alles, was fest damit verbunden ist. Dazu gehören Mauern, Dach, Fenster, Türen, fest verlegte Böden, Sanitäranlagen, die Heizung und in der Regel auch Garagen, Carports oder Nebengebäude auf dem Grundstück.
Der klassische Grundschutz umfasst drei Gefahrenbereiche:
Feuer deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion ab. Dazu zählen auch die Folgeschäden durch Löschwasser und Ruß, die oft größer ausfallen als das Feuer selbst.
Leitungswasser ist statistisch die häufigste Schadensart. Ein geplatztes Rohr in der Wand kann über Wochen unbemerkt Wasser abgeben und Mauerwerk, Estrich und Dämmung durchfeuchten. Die Trocknung und Sanierung geht schnell in den fünfstelligen Bereich.
Sturm und Hagel greifen üblicherweise ab Windstärke 8. Abgedeckte Dachziegel, umgestürzte Bäume auf dem Dach oder zerschlagene Fensterscheiben nach einem Hagelunwetter fallen darunter.
Ergänzend übernimmt eine gute Police auch die Nebenkosten, die im Schadenfall entstehen: Aufräum- und Abbrucharbeiten, Kosten für die Unterbringung, wenn das Haus unbewohnbar ist, sowie Sachverständigenkosten.
Warum Elementarschutz heute kein Luxus mehr ist
Der wichtigste Punkt, den viele Hausbesitzer unterschätzen: Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck sind im Grundschutz nicht enthalten. Sie müssen als eigener Baustein, die sogenannte Elementarschadenversicherung, eingeschlossen werden.
Lange galt das als optionales Extra für Häuser in Flussnähe. Diese Sichtweise ist überholt. Die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Wassermassen auch weit entfernt von jedem Fluss ganze Keller fluten und Fundamente unterspülen können. Betroffen waren Orte, die nie in einem Hochwassergebiet lagen.
Nach dem Ahrtal-Hochwasser wurde deutlich, wie existenzbedrohend eine fehlende Elementardeckung ist. Wer keinen Elementarschutz hatte, ging in vielen Fällen leer aus. Deshalb gehört dieser Baustein aus unserer Sicht heute in jede Wohngebäudeversicherung, unabhängig von der Lage.
Die richtige Versicherungssumme: Vorsicht vor Unterversicherung
Ein häufiger und teurer Fehler ist eine zu niedrig angesetzte Versicherungssumme. Die Wohngebäudeversicherung soll im Totalschadenfall den Neubau eines gleichwertigen Hauses finanzieren, nicht den aktuellen Marktwert der Immobilie ersetzen. Diese beiden Werte haben oft wenig miteinander zu tun.
In der Praxis arbeitet die Branche mit dem sogenannten Wert 1914. Das ist ein historischer Basiswert, der über einen jährlich angepassten Baupreisindex auf heutige Baukosten hochgerechnet wird. Dieses Verfahren hat einen großen Vorteil: Steigen die Baukosten, steigt die Versicherungssumme automatisch mit. Genau das war in den vergangenen Jahren entscheidend, denn Baumaterial und Handwerkerleistungen haben sich deutlich verteuert.
Wer die Versicherungssumme zu niedrig ansetzt, riskiert eine Unterversicherung. Dann kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig, und zwar nicht nur beim Totalschaden, sondern auch bei kleineren Schäden. Deshalb sollte die Summe fachlich ermittelt und nicht geschätzt werden.
Wenn sich am Haus etwas ändert
Ein oft übersehener Punkt: Bauliche Veränderungen müssen dem Versicherer gemeldet werden. Ein Dachausbau, ein Wintergarten, ein Anbau oder eine neue Heizungsanlage erhöhen den Wert des Gebäudes und damit die notwendige Versicherungssumme. Wer das nicht anpasst, steht im Schadenfall plötzlich in der Unterversicherung, obwohl die Police jahrelang gepasst hat.
Ähnliches gilt für längeren Leerstand, etwa während einer Kernsanierung. Auch das ist meldepflichtig, weil das Risiko für unentdeckte Wasserschäden und Vandalismus steigt.
Photovoltaik, Wärmepumpe und Wallbox
Immer mehr Eigenheime werden mit Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung ausgestattet. Ob diese mitversichert sind, hängt vom Tarif ab. Wallboxen und Ladestationen sind bei vielen Anbietern inzwischen im Grundschutz enthalten. Photovoltaikanlagen, Solarthermie und Wärmepumpen dagegen müssen häufig über einen eigenen Baustein eingeschlossen werden, dann aber auch gegen Diebstahl und technische Defekte.
Wer in diese Technik investiert hat, sollte den Versicherungsschutz gezielt prüfen lassen. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist schnell ein fünfstelliger Wert, der im Schadenfall nicht ungeschützt sein sollte.
Gebäude und Hausrat gehören zusammen
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude, nicht das, was darin steht. Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und persönliche Wertgegenstände fallen unter die Hausratversicherung. Beide Policen greifen bei denselben Gefahren, decken aber unterschiedliche Werte ab. Erst zusammen ergeben sie einen vollständigen Schutz für das Zuhause.
Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Läuft nach einem Rohrbruch der Keller voll, zahlt die Gebäudeversicherung die Sanierung von Estrich, Wänden und Heizung. Die durchnässte Waschmaschine, das Regal und die eingelagerten Kartons ersetzt dagegen die Hausratversicherung.
Fazit
Die Wohngebäudeversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, faktisch aber unverzichtbar. Viele Banken verlangen sie ohnehin als Voraussetzung für die Baufinanzierung. Entscheidend für einen wirklich tragfähigen Schutz sind drei Dinge: der Einschluss von Elementargefahren, eine korrekt ermittelte Versicherungssumme und die regelmäßige Anpassung bei baulichen Veränderungen.
Weil genau diese Punkte im Kleingedruckten stecken und sich von Tarif zu Tarif unterscheiden, lohnt sich der Blick eines Fachmanns. Ein bestehender Vertrag sollte alle paar Jahre überprüft werden, gerade wenn seither umgebaut, angebaut oder modernisiert wurde.
