Tierhalterhaftpflicht­versicherung –
Weil Ihr Tier seinen eigenen Kopf hat

Auch der bravste Hund kann einen Unfall verursachen, auch das ruhigste Pferd kann durchgehen. Als Tierhalter haften Sie gesetzlich für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet, und zwar in unbegrenzter Höhe. Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam den richtigen Schutz über unsere AXA-Tarife.

Was ist eine Tierhalterhaftpflicht­versicherung und wer braucht sie?

Nach § 833 BGB haften Tierhalter für alle Schäden, die ihr Tier verursacht, unabhängig davon, ob sie selbst ein Verschulden tragen. Das Gesetz spricht von der sogenannten Gefährdungshaftung: Die Tierhaltung gilt grundsätzlich als Risiko und potenzielle Gefahrenquelle. Das bedeutet, Sie haften auch dann, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet, während es jemand anderes führt oder hütet.

Schadenersatzforderungen nach Personenverletzungen können schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich gehen, bei schwerwiegenden Unfällen sogar in Millionenhöhe. Sachschäden wie zerkratzte Böden, beschädigte Zäune oder demolierte Gegenstände kommen noch dazu. Ohne Versicherung tragen Sie das gesamte finanzielle Risiko mit Ihrem Privatvermögen.

Wichtig zu wissen: Katzen und Kleintiere sind in der Regel über eine normale private Haftpflichtversicherung mitversichert, brauchen also kein separates Produkt. Für Hunde und Pferde gilt das nicht, sie brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Diese vermitteln wir über Uelzener, einen der führenden Spezialversicherer für Tiere in Deutschland.

Welche Tarife gibt es, und was ist drin?

Uelzener bietet separate Tarife für Hunde und Pferde an, die individuell konfiguriert werden können. Wir stellen Ihnen beide im Vergleich vor:

Leistung Hundehaftpflicht Pferdehaftpflicht
Deckungssumme bis 30 Mio. € bis 30 Mio. €
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Forderungsausfalldeckung
Schäden durch tierische Ausscheidungen
Auslandsschutz (vorübergehend)
Mietsachschäden
Welpen mitversichert bis 12 Monate
Therapiehunde versicherbar
Teilnahme an Hundeschulen
Fohlen mitversichert
Baustein Bestleistungs-Garantie zubuchbar
Sie sind unsicher, welcher Tarif zu Ihrem Tier passt? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Für wen lohnt sich eine Tierhalter­haftpflicht­versicherung?

Hundehalter

In den meisten Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, in einigen nur für bestimmte Rassen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine entsprechende Regelung. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist sie für jeden Hundehalter unverzichtbar: Ein einziger Beißvorfall oder Unfall kann Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen, für die Sie persönlich haften.

Pferdehalter

Für Pferde gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung, trotzdem ist sie absolut unverzichtbar. Pferde sind Fluchttiere mit erheblicher Körperkraft, die im Schreckmoment unkontrollierbar werden können. Ein ausgebüxtes Pferd auf der Straße, ein Tritt gegen eine Person oder Flurschäden auf einem Nachbarfeld können Forderungen verursachen, die ohne Versicherung existenzbedrohend sein können.

Tierhalter mit mehreren Hunden

Wer mehrere Hunde oder Pferde hält, profitiert bei AXA von einem gestaffelten Mengenrabatt: Je mehr Tiere gemeinsam versichert werden, desto günstiger wird der Beitrag pro Tier.

Was zahlt die Tierhalter­haftpflicht, und was nicht?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Personen-, Sach- und daraus entstehende Vermögensschäden
  • Prüfung der Haftungsfrage
  • Zahlung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Forderungen (inkl. Rechtsschutzfunktion)
  • Je nach Tarif: Mietsachschäden und Forderungsausfalldeckung

Das ist nicht versichert:

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Gewerbliche oder berufliche Tiernutzung ohne passenden Versicherungsschutz
  • Nicht versicherte Risiken außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs
  • Schäden unterhalb einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung

Wenn’s passiert – echte Beispiele aus dem Alltag

Hund verursacht Personenschaden:

Ihr Hund erschrickt sich und verletzt einen Passanten. Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder ein möglicher Verdienstausfall können schnell hohe Kosten verursachen. Die Hundehalterhaftpflicht der AXA prüft die Ansprüche, übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Pferd bricht aus der Koppel aus:

Ihr Pferd erschrickt, beschädigt einen Zaun und verursacht Schäden auf einem angrenzenden Grundstück. Schnell entstehen hohe Kosten durch Sach- oder Flurschäden. Die Pferdehalterhaftpflicht der AXA schützt vor den finanziellen Folgen und übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes.

Hund beschädigt Ferienunterkunft:

Während eines Urlaubs beschädigt Ihr Hund die Einrichtung oder den Boden einer gemieteten Unterkunft. Je nach Tarif können Mietsachschäden im Rahmen der Hundehalterhaftpflicht der AXA mitversichert sein – damit Sie im Schadenfall finanziell abgesichert sind.

Häufige Fragen zur Tierhalterhaft­pflichtversicherung

Ja, in Berlin ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig von Rasse oder Größe. Eine generelle Versicherungspflicht für alle Hunde gilt außerdem in Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In weiteren Bundesländern besteht die Pflicht nur für bestimmte Hunde, z.B. für Listenhunde oder abhängig von Größe bzw. Auffälligkeit. Mecklenburg-Vorpommern kennt derzeit keine allgemeine Versicherungspflicht.

Nein, Katzen und Kleintiere brauchen keine separate Tierhalterhaftpflicht. Schäden, die durch Katzen oder Kleintiere verursacht werden, sind in der Regel über die normale private Haftpflichtversicherung mitgedeckt. Wir beraten Sie gerne, ob Ihr bestehendes Paket diesen Schutz bereits enthält.

 Ja, mit der Pferdehalterhaftpflicht der AXA sind Fremdreiter grundsätzlich abgesichert. Auch Personen, die Ihr Pferd gelegentlich betreuen oder reiten, können im Rahmen des Versicherungsschutzes mitversichert sein. Reitbeteiligungen lassen sich, je nach Tarif und Vereinbarung, ebenfalls absichern.

Mit diesem optionalen Baustein wird der Versicherungsschutz auf alle Leistungen ausgedehnt, die ein anderer Versicherer in Deutschland für vergleichbare Risiken anbietet. So ist garantiert, dass Sie immer den aktuell besten verfügbaren Schutz erhalten, auch wenn Marktbedingungen sich ändern.

Ja, auch Listenhunde können bei AXA grundsätzlich versichert werden. Der Versicherungsschutz ist abhängig von Rasse, Wohnort/Bundesland und den individuellen Annahmerichtlinien. Gerne prüfen wir gemeinsam, welche Absicherung für Ihren Hund möglich ist.
Ja, bei der Tierhalterhaftpflicht der AXA können je nach Tarif, Laufzeit und individueller Situation Preisvorteile möglich sein. Zudem profitieren Kunden häufig von attraktiven Konditionen im Rahmen bestehender Versicherungsbedingungen. Gerne prüfen wir gemeinsam die passende Absicherung für Ihr Tier.

Ja, die Beiträge zur Pferdehaftpflichtversicherung können als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Bei Fragen empfehlen wir die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Tierhalterhaftpflicht

Haftpflichtversicherung

Als Tierhalter haften Sie nicht nur für Ihren Hund oder Ihr Pferd, sondern auch für Schäden, die Sie selbst im Alltag verursachen. Die private Haftpflicht­versicherung ist die wichtigste Ergänzung für jeden Haushalt.

Unfallversicherung

Wer aktiv mit seinem Tier unterwegs ist — ob beim Reiten, Hundesport oder auf Wanderungen — sollte auch an den eigenen Schutz denken. Die Unfall­versicherung sichert Sie finanziell ab, wenn ein Unfall bleibende Folgen hinterlässt.

Tierkrankenversicherung

Die Tierhalterhaftpflicht schützt Sie, wenn Ihr Tier anderen schadet. Die Tier­krankenversicherung schützt Ihr Tier selbst bei Erkrankungen und Operationen. Beide zusammen ergeben den vollständigen Schutz für Tierhalter.