Tierhalterhaftpflichtversicherung –
Weil Ihr Tier seinen eigenen Kopf hat
Auch der bravste Hund kann einen Unfall verursachen, auch das ruhigste Pferd kann durchgehen. Als Tierhalter haften Sie gesetzlich für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet, und zwar in unbegrenzter Höhe. Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam den richtigen Schutz über unsere AXA-Tarife.
Was ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung und wer braucht sie?
Nach § 833 BGB haften Tierhalter für alle Schäden, die ihr Tier verursacht, unabhängig davon, ob sie selbst ein Verschulden tragen. Das Gesetz spricht von der sogenannten Gefährdungshaftung: Die Tierhaltung gilt grundsätzlich als Risiko und potenzielle Gefahrenquelle. Das bedeutet, Sie haften auch dann, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet, während es jemand anderes führt oder hütet.
Schadenersatzforderungen nach Personenverletzungen können schnell in den fünf- bis sechsstelligen Bereich gehen, bei schwerwiegenden Unfällen sogar in Millionenhöhe. Sachschäden wie zerkratzte Böden, beschädigte Zäune oder demolierte Gegenstände kommen noch dazu. Ohne Versicherung tragen Sie das gesamte finanzielle Risiko mit Ihrem Privatvermögen.
Wichtig zu wissen: Katzen und Kleintiere sind in der Regel über eine normale private Haftpflichtversicherung mitversichert, brauchen also kein separates Produkt. Für Hunde und Pferde gilt das nicht, sie brauchen eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Diese vermitteln wir über Uelzener, einen der führenden Spezialversicherer für Tiere in Deutschland.
Welche Tarife gibt es, und was ist drin?
Uelzener bietet separate Tarife für Hunde und Pferde an, die individuell konfiguriert werden können. Wir stellen Ihnen beide im Vergleich vor:
| Leistung | Hundehaftpflicht | Pferdehaftpflicht |
|---|---|---|
| Deckungssumme | bis 30 Mio. € | bis 30 Mio. € |
| Personen-, Sach- und Vermögensschäden | ✓ | ✓ |
| Forderungsausfalldeckung | ✓ | ✓ |
| Schäden durch tierische Ausscheidungen | ✓ | ✓ |
| Auslandsschutz (vorübergehend) | ✓ | ✓ |
| Mietsachschäden | ✓ | – |
| Welpen mitversichert | bis 12 Monate | – |
| Therapiehunde versicherbar | ✓ | – |
| Teilnahme an Hundeschulen | ✓ | – |
| Fohlen mitversichert | – | ✓ |
| Baustein Bestleistungs-Garantie zubuchbar | ✓ | ✓ |
| Sie sind unsicher, welcher Tarif zu Ihrem Tier passt? Wir beraten Sie gerne persönlich. | ||
Für wen lohnt sich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?
Hundehalter
In den meisten Bundesländern ist die Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, in einigen nur für bestimmte Rassen. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine entsprechende Regelung. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist sie für jeden Hundehalter unverzichtbar: Ein einziger Beißvorfall oder Unfall kann Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen, für die Sie persönlich haften.
Pferdehalter
Für Pferde gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung, trotzdem ist sie absolut unverzichtbar. Pferde sind Fluchttiere mit erheblicher Körperkraft, die im Schreckmoment unkontrollierbar werden können. Ein ausgebüxtes Pferd auf der Straße, ein Tritt gegen eine Person oder Flurschäden auf einem Nachbarfeld können Forderungen verursachen, die ohne Versicherung existenzbedrohend sein können.
Tierhalter mit mehreren Hunden
Wer mehrere Hunde oder Pferde hält, profitiert bei AXA von einem gestaffelten Mengenrabatt: Je mehr Tiere gemeinsam versichert werden, desto günstiger wird der Beitrag pro Tier.
