Private Wohngebäude­versicherung –
Ihr Haus verdient mehr als einen Standardschutz

Ein Wasserschaden, ein Sturm, ein Brand: Schäden am eigenen Haus können schnell existenzbedrohend werden. Gerne beraten wir Sie als Ihre persönlichen Versicherungs-Ansprechpartner zum optimalen Schutz für Ihr Eigentum.

Was ist eine Wohngebäudeversicherung, und was ist versichert?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Gebäude und alles, was fest damit verbunden ist. Anders als die Hausratversicherung, die für bewegliche Gegenstände zuständig ist, deckt sie die Immobilie selbst ab: Wände, Dach, Fenster, Türen, Heizung, sanitäre Anlagen, Einbauküchen und fest verlegte Fußböden.

Versichert ist das Gebäude inklusive Nebengebäuden, Garagen und Carports. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparatur oder Wiederherstellung, damit Ihr Haus so schnell wie möglich wieder vollständig nutzbar ist.

Für Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Und sofern ein Immobiliendarlehen besteht: Viele Banken verlangen den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung als Voraussetzung für die Kreditvergabe.

Welche Tarife gibt es, und was ist drin?

Über AXA stehen zwei Tarife zur Wahl, die wir Ihnen gerne persönlich erläutern und gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Situation abstimmen:

Leistung M - Grundshutz L - Optimaler Schutz
Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Explosion
Sturm und Hagel
Leitungswasser (Rohrbruch, Frost)
Grobe Fahrlässigkeit bis 1.000 € -
Wiederherstellung der Gartenanlage bis 10.000 € -
Allgefahrendeckung mit 500 € SB je Versicherungsfall -
Erneuerbare Energien: PV, Wärmepumpen, etc. -
Sie sind unsicher, welcher Tarif zu Ihrem Gebäude passt? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Für wen lohnt sich eine Wohngebäude­versicherung?

Eigenheimbesitzer

Wer ein Haus besitzt, trägt im Schadensfall die volle finanzielle Verantwortung. Ein einziger Rohrbruch oder ein Sturm kann schnell Schäden im fünf- bis sechsstelligen Bereich verursachen. Ohne Versicherung bleibt das an Ihnen hängen, ein existenzbedrohendes Risiko.

Vermieter

Auch vermietete Immobilien sollten geschützt sein. Als Vermieter können Sie die Kosten der Wohngebäudeversicherung zudem anteilig auf die Mieter umlegen. Die Prämien lassen sich außerdem als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Eigentümer mit erneuerbaren Energien

Wer eine Photovoltaikanlage, Solarthermie oder Wärmepumpe betreibt, sollte diese ausdrücklich mitversichern. Der optionale Baustein für erneuerbare Energien schützt Ihre Investition bei Beschädigung, Diebstahl und technischen Defekten. Ladestationen und Wallboxen sind bei AXA bereits automatisch mitversichert.

Was zahlt die Wohngebäude­versicherung, und was nicht?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Überspannung und Explosion
  • Sturm- und Hagelschäden am Dach, an Fenstern und Fassaden
  • Leitungswasserschäden durch Rohrbruch oder Frost
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit – AXA verzichtet auf Leistungskürzung
  • Aufräum-, Abbruch- und Schutzkosten nach einem Versicherungsfall

Das ist nicht versichert:

  • Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus (zuständig: Hausratversicherung)
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden durch Krieg, Kernenergie oder innere Unruhen
  • Schäden bei Leerstand, wenn der Versicherer nicht informiert wurde

Wenn’s passiert – echte Beispiele aus dem Alltag

Rohrbruch im Winter:

Ein Heizungsrohr platzt in der Nacht, Wasser läuft stundenlang aus. Böden, Wände und die Heizungsanlage sind durchnässt. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Reparatur, Trocknung und Wiederherstellung – oft ein Schaden im fünfstelligen Bereich.

Sturm deckt das Dach ab:

Ein Unwetter reißt mehrere Dachziegel ab, Regenwasser dringt ein und beschädigt Dachstuhl und Decke. Die Wohngebäudeversicherung greift ab Windstärke 8 und trägt die vollen Reparaturkosten.

Brand durch Kurzschluss:

Durch einen Kurzschluss in der Steckdose kommt es zu einem Brand. Es entstehen Rußspuren am Parkett, den Wänden und Fenstern. Die AXA übernimmt die Instandsetzung der entstandenen Schäden und die Reparaturen.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Nein, sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings verlangen viele Banken bei Immobilienfinanzierungen den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung als Kreditvoraussetzung. Für Hausbesitzer ist sie in jedem Fall eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also alles, was fest verbaut ist. Die Hausratversicherung schützt den beweglichen Inhalt: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten gemeinsam abgeschlossen werden.

Der Wert 1914 ist ein historischer Basiswert, mit dem der heutige Neubauwert eines Gebäudes berechnet wird. Wir als Ihr persönlicher Ansprechpartner berechnen den Wert Ihres Gebäudes anhand der gemachten Angaben für Sie. So ist sichergestellt, dass Ihr Gebäude im Schadensfall zum vollen Neuwert ersetzt wird.

Der Elementarschutz ist ein optionaler Baustein, der Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Rückstau oder Erdbeben abdeckt. Angesichts häufiger werdender Extremwetterereignisse ist er für viele Standorte inzwischen unverzichtbar. Wir prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Wohnort ein erhöhtes Risiko aufweist.

Ja. Die Wohngebäudeversicherung zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach § 2 Nr. 13 BetrKV. Als Vermieter können Sie die Prämien anteilig über die Nebenkostenabrechnung weitergeben.
Grundsätzlich ja, allerdings müssen Sie uns bitte über einen Leerstand informieren. Bei nicht gemeldeten Leerständen kann der Versicherungsschutz eingeschränkt werden oder ganz entfallen, da das Risiko für Vandalismus und unentdeckte Wasserschäden im Leerstand deutlich höher ist.

Nicht automatisch, aber über den optionalen Baustein „Erneuerbare Energien“ können Photovoltaikanlagen, Solarthermie und Wärmepumpen mitversichert werden – gegen Beschädigung, Diebstahl und technische Defekte. Wallboxen und Ladestationen sind bei AXA bereits im Grundschutz enthalten.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Hausratversicherung

Haftpflichtversicherung

Als Hausbesitzer haften Sie auch für Schäden, die von Ihrem Grundstück ausgehen, zum Beispiel ein herabfallender Ast. Die Haftpflicht­versicherung schützt Sie vor Forderungen Dritter.

Hausratversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude, die Hausratversicherung schützt alles darin. Zusammen haben Sie Ihr gesamtes Eigentum lückenlos abgesichert.

Rechtsschutzversicherung

Streit mit Handwerkern nach einem Wasserschaden oder Auseinander­setzungen mit dem Nachbarn? Die Rechtsschutzversicherung sichert Ihnen rechtliche Unterstützung ohne Kostenrisiko.