Ertragsausfallversicherung –
Wenn Ihr Betrieb nach einem Schaden stillsteht, laufen die Kosten weiter
Ein Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruch kann Ihren Betrieb wochen- oder monatelang lahmlegen. Während die Einnahmen ausbleiben, laufen Miete, Gehälter und andere Kosten weiter. Die Ertragsausfallversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung.
Was ist eine Ertragsausfallversicherung, und warum reicht die Inhaltsversicherung allein nicht aus?
Die Inhaltsversicherung ersetzt den materiellen Schaden: neue Maschinen, neue Einrichtung, neue Waren. Was sie nicht abdeckt, ist die Zeit dazwischen. Während das Gebäude saniert wird, Maschinen geliefert und installiert werden und der Betrieb wieder hochläuft, entstehen keine Einnahmen, aber die Kosten laufen weiter. Genau diese Lücke schließt die Ertragsausfallversicherung.
Sie ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Kosten während einer versicherten Betriebsunterbrechung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. So bleibt Ihr Unternehmen auch dann finanziell handlungsfähig, wenn der Geschäftsbetrieb vorübergehend stillsteht.
Darüber hinaus können auch Kosten für geeignete Schadenminderungsmaßnahmen übernommen werden, beispielsweise die Anmietung von Ausweichräumen oder Maßnahmen zur schnelleren Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs.
Die Ertragsausfallversicherung lässt sich sinnvoll mit der Inhaltsversicherung und weiteren gewerblichen Versicherungslösungen kombinieren. So entsteht ein umfassender Schutz für die Sachwerte und die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens.
Was leistet die Ertragsausfallversicherung im Schadenfall?
Die Ertragsausfallversicherung greift bei denselben Gefahren wie die Inhaltsversicherung und deckt folgende finanzielle Folgeschäden einer Betriebsunterbrechung ab:
| Leistung | Beschreibung | Enthalten |
|---|---|---|
| Entgangener Betriebsgewinn | Ersatz des nicht realisierten Gewinns für die Dauer der Unterbrechung | ✓ |
| Löhne und Gehälter | Weiterlaufende Personalkosten während des Betriebsstillstands | ✓ |
| Miete, Leasing, Zinsen | Fortlaufende Fixkosten unabhängig vom Betriebsstatus | ✓ |
| Schadenminderungskosten | Ausweichräume, Provisorien, Zukauf von Waren zur Verkürzung der Unterbrechung | ✓ |
| Wechselwirkungsschäden | Auswirkungen auf andere Betriebsstellen desselben Unternehmens | ✓ |
| Rückwirkungsschäden | Unterbrechung durch Ausfall eines Lieferanten infolge eines versicherten Schadens | optional |
| Die genaue Haftzeit und der Umfang werden individuell vereinbart. Wir beraten Sie gerne persönlich. | ||
Welche Unternehmen brauchen eine Ertragsausfallversicherung?
Jedes Unternehmen mit hohen Fixkosten
Je höher die monatlichen Fixkosten eines Betriebs, desto gefährlicher ist eine Betriebsunterbrechung. Löhne, Miete und Leasing laufen weiter, auch wenn kein Umsatz erzielt wird. Bereits eine zwei- bis dreiwöchige Schließung kann die Liquidität eines mittelständischen Unternehmens ernsthaft gefährden.
Handwerk, Produktion und Gastronomie
Betriebe, deren Umsatz direkt von funktionierenden Räumlichkeiten und Maschinen abhängt, sind bei einer Betriebsunterbrechung besonders exponiert. Eine geschlossene Bäckerei, eine stillgelegte Produktionshalle oder ein gesperrtes Restaurant erzeugen sofort null Einnahmen, aber volle Kosten.
Unternehmen mit komplexen Lieferketten
Mit dem optionalen Baustein Rückwirkungsschäden sind auch Unterbrechungen mitversichert, die durch den Ausfall eines wichtigen Lieferanten entstehen, wenn dieser einen versicherten Sachschaden erlitten hat. Das ist besonders relevant für Unternehmen, die von wenigen Schlüssellieferanten abhängig sind.
