Betriebshaftpflicht­versicherung –
Weil ein einziger Schaden Ihr Unternehmen gefährden kann

Jedes Unternehmen haftet für Schäden, die durch seine Tätigkeit oder Produkte bei Dritten entstehen, und das unbegrenzt mit dem gesamten Betriebsvermögen. Die Betriebshaftpflichtversicherung von AXA schützt Sie vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, prüft Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Wir beraten Sie persönlich mit Branchenkenntnis.

Was ist eine Betriebshaftpflicht­versicherung, und warum ist sie unverzichtbar?

Nach § 823 BGB haften Unternehmen für alle Schäden, die sie Dritten zufügen, und zwar unbegrenzt. Das bedeutet: Verletzt ein Mitarbeiter versehentlich einen Kunden, beschädigt ein Handwerker auf der Baustelle fremdes Eigentum, oder verursacht ein geliefertes Produkt einen Folgeschaden, haftet das Unternehmen für alle daraus entstehenden Kosten. Ohne Versicherung direkt mit dem Betriebsvermögen.

Schadensersatzforderungen können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen: Personenschäden mit dauerhaften Folgen oder Produktionsausfälle beim Kunden können sechsstellige oder sogar siebenstellige Beträge erreichen. Die Betriebshaftpflichtversicherung springt genau dann ein, prüft die Forderung, übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte aktiv ab.

Die AXA Profi-Schutz Haftpflichtversicherung ist auf acht Branchen spezialisiert und deckt den Schutz passgenau auf die jeweiligen betrieblichen Risiken zu. Als Ihr persönliches Versicherungsteam in Berlin kennen wir die branchenspezifischen Anforderungen und finden gemeinsam mit Ihnen den richtigen Schutz.

Welche Leistungen sind enthalten?

Die AXA Profi-Schutz Haftpflichtversicherung bietet Branchenlösungen für Gastronomie, Handel, Handwerk, Dienstleistungen, Landwirtschaft, Baugewerbe, Heilwesen sowie Vereine und Gemeinden. Die folgenden Kernleistungen sind in allen Branchenlösungen enthalten:

Leistung Beschreibung Enthalten
Personenschäden Verletzungen oder gesundheitliche Folgen bei Kunden, Lieferanten oder Dritten
Sachschäden Beschädigungen oder Zerstörung von fremdem Eigentum durch betriebliche Tätigkeit
Vermögensschäden Finanzielle Verluste Dritter als Folge von Personen- oder Sachschäden
Passiver Rechtsschutz Prüfung und Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
Übernahme berechtigter Forderungen Zahlung anerkannter Schadensersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme
Deckungssummen wählbar 3, 4, 5 oder 10 Mio. Euro je nach Bedarf und Branche
Innovationsklausel Zukünftige Bedingungsverbesserungen werden automatisch mitversichert
24-Stunden-Schadenhotline Rund um die Uhr erreichbar im Schadenfall
Die genauen branchenspezifischen Leistungen besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Welche Unternehmen brauchen eine Betriebshaftpflicht­versicherung?

Gesetzliche Pflicht und vertragliche Anforderung

Für bestimmte Berufsgruppen und Branchen ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben oder wird von Auftraggebern sowie bei öffentlichen Ausschreibungen vorausgesetzt. Das betrifft insbesondere Heilberufe, Architekten, Ingenieure oder Unternehmen im Baugewerbe. Wer ohne entsprechenden Versicherungsschutz auftritt, kann in vielen Fällen Aufträge verlieren oder gar nicht erst berücksichtigt werden.

Jedes Unternehmen mit Kundenkontakt oder Produkten

Sobald ein Unternehmen Kunden empfängt, Mitarbeiter auf Kundenseite arbeiten, Produkte liefert oder Dienstleistungen erbringt, besteht ein Haftungsrisiko. Das gilt für den kleinen Friseursalon ebenso wie für den mittelständischen Handwerksbetrieb oder die Immobilienverwaltung. Ein einziger Schadensfall kann ohne Versicherung die gesamte betriebliche Existenz gefährden.

Unternehmen mit Mitarbeitern

Arbeitgeber haften nicht nur für eigene Handlungen, sondern auch für Schäden, die ihre Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitstätigkeit verursachen. Auch wenn ein Auszubildender oder ein neuer Mitarbeiter aus Unachtsamkeit einen Schaden anrichtet, liegt die Haftung beim Unternehmen. Die Betriebshaftpflicht deckt auch diese Fälle ab.

Was leistet die Betriebs­haftpflicht, und was nicht?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter durch betriebliche Tätigkeiten oder gelieferte Produkte
  • Schäden durch Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit
  • Prüfung aller eingehenden Forderungen auf Berechtigung
  • Abwehr unberechtigter Forderungen inklusive juristischer Vertretung
  • Zahlung anerkannter Ansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme
  • Schäden durch neue, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unbekannte Risiken, die beitragsfrei bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert werden

Das ist nicht versichert:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

  • Schäden innerhalb des eigenen Betriebs, zum Beispiel an eigenen Maschinen oder der eigenen Einrichtung (hier greift die Inhaltsversicherung)
  • Berufsspezifische Haftungsrisiken, die über den Standardumfang hinausgehen, erfordern eine ergänzende Berufshaftpflicht
  • Eigenschäden des Unternehmens selbst

Wenn es passiert – echte Szenarien aus dem Betriebsalltag

Sturz im Ladenlokal:

Ein Kunde rutscht in einem Berliner Einzelhandelsgeschäft auf einem nassen Boden aus, der nach einer Reinigung nicht ausreichend abgesperrt wurde, und bricht sich das Handgelenk. Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall summieren sich auf 18.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht prüft die Forderung und übernimmt den anerkannten Betrag.

Wasserschaden durch Handwerker:

Ein Heizungsinstallateur schließt bei einem Kunden eine neue Anlage an. Durch einen Montagefehler tritt Wasser aus und beschädigt den Parkettboden sowie die darunter liegende Wohnung. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 35.000 Euro. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten, nachdem die Forderung geprüft wurde.

Verdorbene Waren in der Lebensmittelbranche:

Ein Lebensmittelbetrieb liefert Produkte an Kunden oder Geschäftspartner. Durch einen produktions- oder Qualitätsfehler entstehen gesundheitliche Schäden bei mehreren Personen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und schützt das Unternehmen vor hohen finanziellen Belastungen. 

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht­versicherung

Für bestimmte Berufsgruppen ja, unter anderem für Ärzte, Heilpraktiker, Architekten, Rechtsanwälte und bestimmte Baugewerke. Für die meisten anderen Unternehmen ist sie zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von Auftraggebern, öffentlichen Ausschreibungen und Geschäftspartnern häufig als Nachweis gefordert. Darüber hinaus ist sie für jedes Unternehmen mit Kundenkontakt oder Mitarbeitern faktisch unverzichtbar.

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor allgemeinen Haftungsrisiken im Betriebsalltag – zum Beispiel bei Personen-, Sach-, oder Vermögensfolgeschäden, die durch Mitarbeiter, Produkte oder betriebliche Tätigkeiten entstehen. Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen deckt berufsspezifische Risiken ab, etwa Beratungs-, Planungs- oder Behandlungsfehler. Besonders für bestimmte Berufsgruppen wie Heilberufe, Architekten oder Ingenieure ist sie häufig vorgeschrieben oder unverzichtbar.

Die AXA Profi-Schutz Haftpflichtversicherung bietet Deckungssummen von 3, 4, 5 oder 10 Mio. € Versicherungssumme. Als Faustregel gilt: Je mehr Kundenkontakt, je höher der Warenwert oder je komplexer die betriebliche Tätigkeit, desto höher sollte die Deckungssumme sein. Für Personenschäden mit dauerhaften Folgen können selbst 3 Millionen Euro schnell nicht ausreichen. Wir empfehlen in den meisten Fällen mindestens 5 Millionen Euro.

Schäden, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit bei Dritten verursachen, sind in der Regel durch die Betriebshaftpflicht abgedeckt. Schäden, die Mitarbeiter untereinander oder am eigenen Betrieb verursachen, sind dagegen typischerweise ausgeschlossen.
Die Innovationsklausel stellt sicher, dass alle zukünftigen Bedingungsverbesserungen, die AXA in der Betriebshaftpflicht einführt, automatisch und beitragsfrei für bestehende Verträge übernommen werden. Das bedeutet: Ihr Schutz verbessert sich mit der Zeit, ohne dass Sie aktiv handeln oder Mehrkosten entstehen.

Beim Wechsel zu AXA übernimmt die Profi-Schutz Haftpflichtversicherung auf Wunsch den Versicherungsschutz des bisherigen Versicherers für bis zu fünf Jahre. Das stellt sicher, dass auch Schäden aus der Vergangenheit, die erst nach dem Wechsel geltend gemacht werden, abgedeckt sind.

Schäden können telefonisch, online oder über uns als Ihren persönlichen Ansprechpartner gemeldet werden. AXA übernimmt dann die Prüfung und Kommunikation mit der Gegenseite. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Ja. Die Deckungssumme kann jederzeit angepasst werden, beispielsweise wenn das Unternehmen wächst, neue Tätigkeitsbereiche hinzukommen oder Auftraggeber einen höheren Nachweis fordern. Sprechen Sie uns einfach an.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Betriebshaftpflicht

Gewerbe-Rechtsschutzversicherung

Wenn ein Rechtsstreit entsteht, sei es mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern, schützt die Rechtsschutzversicherung vor den oft erheblichen Anwalts- und Gerichtskosten. Beide Versicherungen bilden zusammen eine starke rechtliche und haftungsmäßige Absicherung.

Inhaltsversicherung

Die Betriebshaftpflicht schützt vor Schäden bei Dritten. Die Inhalts­versicherung schützt Ihr eigenes Betriebsinventar, Maschinen, Waren und Einrichtung vor Feuer, Einbruch, Leitungswasser und weiteren Risiken.

Cyberversicherung

Wer digital tätig ist, trägt auch digitale Haftungsrisiken. Datenschutz­verletzungen, Hackerangriffe oder IT-Ausfälle können Schadensersatz­forderungen auslösen, die die Betriebshaftpflicht nicht abdeckt. Die Cyberversicherung schließt diese wachsende Lücke.