Bauleistungs­versicherung –
Weil am Bau mehr schiefgehen kann als man plant

Ein Sturm zerstört den fertiggestellten Dachstuhl. Vandalen zertrümmern frisch eingesetzte Fensterscheiben. Ein Leitungsfehler flutet das fast fertige Objekt. Schäden am Bauwerk selbst sind auf jeder Baustelle möglich und werden weder von der Bauherrenhaftpflicht noch von einer regulären Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Bauleistungsversicherung von AXA schützt das entstehende Bauwerk gegen unvorhergesehene Sachschäden, von der ersten Lieferung bis zur Bauabnahme.

Was ist eine Bauleistungsversicherung, und wer braucht sie?

Die Bauleistungsversicherung, früher auch als Bauwesenversicherung bekannt, schützt das entstehende Bauwerk und alle eingebrachten Baustoffe und Bauteile gegen unvorhergesehene Sachschäden während der Bauphase. Sie gilt für Neubauten, Umbauten und Erweiterungen bei Hochbau, Tiefbau und Ingenieurbau.

Versichert sind sowohl Bauherren als Auftraggeber als auch Bauunternehmer als Auftragnehmer. Alle am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen sind automatisch mitversichert, sodass bei einem Schaden keine Streitigkeiten darüber entstehen, welcher Auftragnehmer für den Schaden verantwortlich ist.

Die Bauleistungsversicherung greift dort, wo andere Versicherungen enden: Die Bauherrenhaftpflicht schützt Dritte vor Schäden durch die Baustelle. Die reguläre Gebäudeversicherung gilt erst nach Fertigstellung. Die Bauleistungsversicherung schützt das Bauwerk selbst während der Entstehungsphase gegen alle unvorhergesehenen Schäden.

Gegen welche Schäden ist das Bauwerk versichert?

Die Bauleistungsversicherung von AXA deckt ein breites Spektrum unvorhergesehener Sachschäden ab. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die im Rahmen des Bauvorhabens eingebracht oder ausgeführt werden:

Schadenursache Beispiel Versichert
Ungewöhnliche Witterung Sturm beschädigt Dachstuhl und Dacheindeckung
Brand, Blitzschlag, Explosion Feuer im Elektroverteiler zerstört das gesamte Objekt
Leitungswasser Fehlerhafte Pressmuffe flutet das Objekt kurz vor Fertigstellung
Vandalismus und Böswilligkeit Fensterscheiben zerstört, Wände mit Graffiti besprüht
Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit Baufehler durch beteiligte Handwerker oder Subunternehmer
Nicht erkannte Baugrundprobleme Unvorhergesehene Bodenverhältnisse führen zu Schäden am Bauwerk
Außenanlagen Mitversichert für den Bauherrn als Auftraggeber
Optional erweiterbar durch Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung bei verzögerter Fertigstellung.

Wer braucht eine Bauleistungs­versicherung?

Bauherren als Auftraggeber gewerblicher Bauvorhaben

Jedes Unternehmen, das ein Gebäude neu errichten, erweitern oder grundlegend umbauen lässt, trägt als Bauherr das finanzielle Risiko für Schäden am entstehenden Bauwerk. Die Bauleistungsversicherung deckt dieses Risiko vollständig ab, bevor die spätere Gebäudeversicherung greift.

Bauunternehmer als Auftragnehmer

Auch das ausführende Bauunternehmen hat ein hohes Interesse an einer Bauleistungsversicherung. Schäden am Bauwerk während der Ausführungsphase können zu erheblichen Mehrkosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Neuherstellung führen. Mit einer eigenen Bauleistungsversicherung ist das Unternehmen gegen diese Risiken abgesichert, unabhängig davon, ob der Bauherr ebenfalls versichert ist.

Projektentwickler und Immobilienunternehmen

Wer gewerbliche Immobilien entwickelt oder mehrere Bauvorhaben gleichzeitig abwickelt, ist auf den reibungslosen Ablauf jedes einzelnen Projekts angewiesen. Ein unversicherter Schaden am Bauwerk kann die Projektfinanzierung gefährden und die Fertigstellung erheblich verzögern. Die Bauleistungsversicherung schützt vor genau diesen Szenarien.

Was leistet die Versicherung, und wo liegen die Grenzen?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Schäden am entstehenden Bauwerk durch versicherte unvorhergesehene Ereignisse während der Bauphase
  • Eingebrachte Baustoffe und Bauteile im Rahmen des versicherten Bauvorhabens
  • Außenanlagen des Bauvorhabens
  • Schäden durch ungewöhnliche Witterungsereignisse: Sturm, Hagel, Starkregen, Frost
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion während der Bauphase
  • Schäden durch Leitungswasser und Feuchtigkeit
  • Schäden durch Vandalismus, Böswilligkeit und Diebstahl von Bauteilen
  • Schäden durch Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit der am Bau Beteiligten
  • Schäden durch nicht erkannte Eigenschaften des Baugrundes

Das ist nicht versichert:

  • Haftungsansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Baustelle — hierfür greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Normale Abnutzung, Verschleiß oder Materialermüdung
  • Schäden, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben
  • Schäden infolge von Krieg, inneren Unruhen oder Kernenergie
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen

Was auf Baustellen wirklich passiert – vier Szenarien aus der Praxis

Sturm beschädigt die Dachkonstruktion:

Ein Unternehmen errichtet eine neue Lagerhalle. Kurz nach Fertigstellung des Dachstuhls zieht ein starker Sturm auf und beschädigt Teile der Dachkonstruktion erheblich. Die Bauleistungsversicherung kann im Rahmen des Versicherungsschutzes für die entstandenen Schäden während der Bauphase aufkommen.

Leitungsdefekt verursacht Wasserschaden:

Kurz vor Abschluss eines Neubauprojekts löst sich eine fehlerhafte Pressverbindung in einer Wasserleitung. Dadurch werden bereits eingebaute Böden, Wände und weitere Bauteile beschädigt. Die Bauleistungsversicherung kann die Regulierung der entstandenen Schäden während der Bauphase unterstützen.

Vandalismus auf der Baustelle:

Unbekannte verschaffen sich nachts Zugang zu einer Baustelle und beschädigen bereits verbaute Fenster sowie mehrere Innenwände. Zusätzlich entstehen Schäden an eingebauten Bauteilen. Im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes können solche unvorhergesehenen Schäden während der Bauphase abgesichert sein.

Häufige Fragen zur Bauleistungsversicherung

Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn vor Haftungsansprüchen Dritter, also wenn durch die Baustelle Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Die Bauleistungsversicherung schützt das entstehende Bauwerk selbst gegen Sachschäden. Beide Versicherungen decken verschiedene Risiken ab und sollten gemeinsam abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz gilt ab dem Baubeginn, also mit der ersten Lieferung von Baumaterialien auf das Grundstück, und endet mit der Bauabnahme. Für die Dauer der Gewährleistungsfrist kann eine separate Haftungsabsicherung vereinbart werden.
Ja. Schäden durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Baufehler der am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen sind versichert. Das ist besonders wichtig, da bei mehreren Gewerken auf einer Baustelle oft schwer zu klären ist, wer konkret für einen Schaden verantwortlich ist.
Ja. Schäden durch Vandalismus, Böswilligkeit und Diebstahl von bereits eingebrachten Bauteilen sind in der Bauleistungsversicherung versichert. Baustellen sind besonders gefährdet, da sie oft über Nacht und an Wochenenden unbewacht sind.
Ja. Für den Bauherrn als Auftraggeber sind alle Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben einschließlich der Außenanlagen mitversichert.
Ja, empfehlenswert ist sie auch bei größeren Umbaumaßnahmen, da das entstehende Bauwerk während der Umbauphase ebenfalls gegen unvorhergesehene Schäden ungeschützt ist. Ob eine bestehende Gebäudeversicherung den Umbau teilweise abdeckt, hängt von den konkreten Bedingungen ab und sollte vorab geprüft werden.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Bauleistungsversicherung

Bauherrenhaftpflicht­versicherung

Während die Bauleistungsversicherung das Bauwerk selbst schützt, schützt die Bauherrenhaftpflicht vor Haftungs­ansprüchen Dritter durch die Baustelle. Beide Versicherungen bilden zusammen die vollständige Absicherung jedes Bauprojekts.

Feuerrohbauversicherung

In der Rohbauphase ist das entstehende Gebäude besonders dem Brandrisiko ausgesetzt. Die Feuerrohbauversicherung bietet speziellen Schutz gegen Brand, Blitz und Explosion bereits im Rohbaustadium und ergänzt die Bauleistungsversicherung sinnvoll.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Nach Fertigstellung und Abnahme des Bauwerks übernimmt die gewerbliche Gebäudeversicherung den dauerhaften Schutz des fertigen Gebäudes. Damit ist der Schutz des Gebäudes nahtlos von der Bauphase bis in den Betrieb gewährleistet.