Betriebliche Unfallversicherung –
Weil 80 Prozent der Unfälle nicht bei der Arbeit passieren

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Mitarbeiter nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Die überwiegende Mehrheit aller Unfälle passiert jedoch in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport, und bleibt damit unversichert. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung von AXA schützt Mitarbeiter rund um die Uhr, weltweit, privat und beruflich, und zahlt bei bleibenden Unfallfolgen.

Was ist eine betriebliche Gruppenunfallversicherung, und was leistet sie?

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland Millionen Unfälle, viele davon außerhalb der beruflichen Tätigkeit und mit langfristigen gesundheitlichen oder finanziellen Folgen. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Mitarbeitende grundsätzlich nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder zu Hause sind darüber in der Regel nicht abgesichert.

Die betriebliche Gruppenunfallversicherung von AXA ergänzt diesen Schutz sinnvoll. Arbeitgeber schließen dabei einen Vertrag für ihre Mitarbeitenden ab, der – je nach vereinbartem Leistungsumfang – bei beruflichen und privaten Unfällen weltweit Schutz bieten kann. So profitieren Mitarbeitende von zusätzlicher finanzieller Absicherung über den gesetzlichen Schutz hinaus.

Je nach Tarif können Leistungen wie Invaliditätsleistungen, Krankenhaustagegeld oder unterstützende Reha-Leistungen vereinbart werden. Unternehmen stärken damit nicht nur die soziale Absicherung ihrer Mitarbeitenden, sondern unterstreichen zugleich ihre Attraktivität als verantwortungsvoller Arbeitgeber.

Was ist versichert, und wie kann der Schutz angepasst werden?

Die betriebliche Gruppenunfallversicherung ist flexibel gestaltbar. Folgende Leistungen und Anpassungen sind möglich:

Leistung Beschreibung
Weltweiter Versicherungsschutz 24/7 rund um die Uhr, privat und beruflich
Invaliditätsentschädigung Kapitalzahlung bei bleibender Invalidität, bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 %
Progressionsstaffel Bei Vollinvalidität ein Vielfaches der vereinbarten Grundinvaliditätssumme
Unfallkrankenhaustagegeld Tägliches Tagegeld bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt
Genesungsgeld Zusatzleistung nach dem Krankenhausaufenthalt
Reha-Management Professionelle Begleitung von der Erstversorgung bis zur betrieblichen Wiedereingliederung
Unfallrente Lebenslange monatliche Rente bei schwerer dauerhafter Invalidität (optional)
Umbaumaßnahmen Kostenübernahme für notwendige betriebliche Umbaumaßnahmen nach einem Schadenfall
Gruppenabschluss ohne Einzelbenennung Abschluss für definierte Personengruppen ohne namentliche Auflistung

Welche Unternehmen profitieren von einer betrieblichen Gruppenunfall­versicherung?

Alle Unternehmen mit Mitarbeitern

Da die gesetzliche Unfallversicherung nur Berufs- und Wegeunfälle abdeckt, verbleiben 80 Prozent aller Unfälle unversichert. Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter wertschätzt und langfristig binden möchte, profitiert davon, diese Lücke zu schließen. Der Gruppenvertrag ist kostengünstiger als Einzelpolicen für jeden Mitarbeiter.

Handwerk, Bau und körperlich tätige Berufe

Wer in körperlich anspruchsvollen Berufen arbeitet, trägt ein erhöhtes Unfallrisiko, sowohl beruflich als auch privat. Für Unternehmen in diesen Branchen ist die betriebliche Unfallversicherung ein besonders relevantes Fürsorgeinstrument, das Mitarbeitern echte Sicherheit gibt und den Arbeitgeber als verantwortungsvollen Partner positioniert.

Unternehmen, die Fach- und Führungskräfte schützen möchten

Der Ausfall einer Schlüsselkraft durch einen Unfall ist für kleine und mittlere Unternehmen besonders belastend. Eine höhere Invaliditätssumme oder eine Progressionsstaffel sorgt dafür, dass Führungskräfte im Ernstfall finanziell so abgesichert sind.

Was leistet die betriebliche Unfall­versicherung, und was nicht?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Invaliditätsentschädigung bei dauerhaften Unfallfolgen gemäß vereinbarter Versicherungssumme
  • Progressionsstaffel: Bei schwerer Invalidität erhöht sich die Leistung auf ein Vielfaches der Grundsumme
  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bei unfallbedingtem Krankenhausaufenthalt
  • Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen nach einem versicherten Unfall – je nach vereinbartem Leistungsumfang
  • Professionelles Reha-Management von der Erstversorgung bis zur Wiedereingliederung
  • Optional: Lebenslange monatliche Unfallrente bei dauerhafter schwerer Beeinträchtigung
  • Weltweiter Schutz, 24 Stunden täglich, privat und beruflich

Das ist nicht versichert:

  • Krankheiten, die nicht unmittelbar auf einen versicherten Unfall zurückzuführen sind
  • Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle
  • Bestimmte Leistungsausschlüsse gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen

Wenn ein Unfall das Leben verändert – drei Szenarien

Treppensturz zu Hause:

Eine Büromitarbeiterin stürzt in ihrer Wohnung die Treppe hinunter und verletzt sich schwer am Handgelenk. Es verbleiben dauerhafte Einschränkungen im Alltag. Da kein Arbeitsunfall vorliegt, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung leistet in diesem Fall gemäß dem vereinbarten Versicherungsschutz und bietet finanzielle Unterstützung bei bleibenden Unfallfolgen.

Unfall im Urlaub:

Ein Mitarbeiter verunglückt während einer privaten Reise schwer und erleidet bleibende gesundheitliche Folgen. Neben einer Invaliditätsleistung können – je nach vereinbartem Leistungsumfang – weitere Leistungen wie Krankenhaustagegeld oder Reha-Unterstützung greifen. So bleibt der Mitarbeiter auch außerhalb des Berufs umfassend abgesichert und erhält Unterstützung bei der Genesung und Rückkehr in den Alltag.

Sportunfall mit Progressionsleistung:

Eine Führungskraft erleidet bei einem Sportunfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen. Durch eine vereinbarte Progression kann sich die Versicherungs­leistung bei schweren Unfallfolgen deutlich erhöhen. Dadurch lassen sich langfristige finanzielle Belastungen besser abfedern und die finanzielle Sicherheit des Versicherten nachhaltig stärken.

Häufige Fragen zur betrieblichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft deckt ausschließlich Berufsunfälle und Wegeunfälle ab — also rund 20 Prozent aller Unfälle. Die betriebliche Gruppenunfallversicherung schützt Mitarbeiter rund um die Uhr, weltweit und auch bei privaten Unfällen zu Hause, beim Sport oder in der Freizeit.

Nein. Der Gruppenvertrag kann für selbst definierte, objektiv abgrenzbare Personengruppen abgeschlossen werden, zum Beispiel alle Mitarbeiter, nur Führungskräfte oder bestimmte Berufsgruppen, ohne dass jede Person namentlich benannt werden muss.

Die Progressionsstaffel sorgt dafür, dass die Auszahlung bei hohem Invaliditätsgrad überproportional steigt. Bei einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent erhält der Versicherte nicht nur die einfache Grundsumme, sondern je nach vereinbarter Staffel ein Mehrfaches davon. Das sichert besonders schwere Unfallfolgen angemessen ab.
Das Reha-Management begleitet Mitarbeiter nach einem schweren Unfall professionell von der Erstversorgung bis zur vollständigen betrieblichen Wiedereingliederung. Es koordiniert medizinische Maßnahmen, unterstützt bei Umbaumaßnahmen am Arbeitsplatz und hilft dabei, den Mitarbeiter so früh wie möglich wieder in den Betrieb zurückzuführen.
Die optionale Unfallrente zahlt bei dauerhafter schwerer Invalidität eine lebenslange monatliche Rente statt oder ergänzend zur einmaligen Kapitalzahlung. Sie ist besonders sinnvoll für Mitarbeiter, die im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung auf eine regelmäßige Einkommensergänzung angewiesen wären.
Ja, grundsätzlich können die Beiträge zur betrieblichen Gruppenunfallversicherung als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die genaue steuerliche Behandlung hängt von der vertraglichen Gestaltung ab und sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Die Entschädigung greift bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Das ist ein bedeutender Vorteil, denn viele private Unfallversicherungen zahlen erst ab einem höheren Mindestinvaliditätsgrad.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre betriebliche Unfallversicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Die Unfallversicherung zahlt bei bleibender Invalidität. Die betriebliche Kranken­versicherung FlexMed deckt laufende Gesundheitskosten im Alltag ab. Beide zusammen bieten eine vollständige gesundheitliche Absicherung für das Team.

Betriebliche Altersvorsorge

Wer dauerhaft invalide wird, verliert oft auch Rentenansprüche. Die betriebliche Altersvorsorge ergänzt die Unfall­versicherung um eine langfristige Einkommensabsicherung im Alter und sichert damit alle Lebensabschnitte ab.

Betriebshaftpflicht­versicherung

Wenn durch einen Unfall im Betrieb Dritte geschädigt werden, greift die Betriebs­haftpflicht. Die Unfallversicherung schützt den betroffenen Mitarbeiter selbst, die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor Schadensersatz­forderungen.