Vorauszahlungs­bürgschaft –
Auftraggeber absichern, Liquidität des Auftragnehmers schonen

Wenn Auftraggeber vor Baubeginn oder vor Lieferung Vorauszahlungen leisten, tragen sie ein erhebliches Risiko: Kann der Auftragnehmer nicht liefern oder wird insolvent, ist das Geld verloren. Die Vorauszahlungsbürgschaft von AXA sichert den Auftraggeber gegen diesen Verlust ab, ohne dass der Auftragnehmer seine Kreditlinie belasten muss.

Was ist eine Vorauszahlungsbürgschaft, und wann wird sie benötigt?

Im Bau- und Anlagenbau leisten Auftraggeber häufig Vorauszahlungen, damit Material beschafft oder Projektkosten vorfinanziert werden können. Damit sichern sich Auftraggeber frühzeitig Kapazitäten und den planmäßigen Projektstart.

Gleichzeitig entsteht das Risiko, dass die vereinbarte Leistung nicht vollständig erbracht wird. Die Vorauszahlungsbürgschaft schützt den Auftraggeber in diesem Fall finanziell ab, indem sie die vereinbarte Sicherheit für geleistete Vorauszahlungen stellt.

Für Unternehmen bietet eine Bürgschaftslösung gegenüber klassischen Banklösungen häufig mehr finanzielle Flexibilität, da bestehende Kreditlinien geschont und Liquidität für das operative Geschäft erhalten bleiben kann.

Was leistet die Vorauszahlungsbürgschaft, und welche Tarife gibt es?

AXA bietet Vorauszahlungsbürgschaften über die BonLine® Produktlinie an, die für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Branchen konzipiert ist:

Leistungsbereich Beschreibung
Absicherungszweck Schutz geleisteter Voraus- oder Anzahlungen
Versicherungsfall Leistung wird nicht vertragsgemäß erbracht
Begünstigter Auftraggeber mit Vorauszahlung
Einsatzbereiche Baugewerbe, Maschinenbau, Industrie
Liquiditätsvorteil Schonung bestehender Bankkreditlinien
Alternative Versicherung statt Bankaval

Wer braucht eine Vorauszahlungs­bürgschaft?

Auftragnehmer im Bau- und Anlagenbau mit Vorauszahlungs­vereinbarungen

Wer als Bauunternehmen oder Anlagenbauer Projekte mit vereinbarten Vorauszahlungen abwickelt, muss dem Auftraggeber in der Regel eine entsprechende Bürgschaft stellen. Statt dies über die Hausbank zu regeln und die Kreditlinie zu belasten, bietet die AXA Bürgschaft eine kostengünstigere und unabhängigere Lösung.

Unternehmen, die ihre Bankverbindung schonen möchten

Jede Bankbürgschaft belastet den Kreditrahmen bei der Hausbank und schränkt damit den finanziellen Spielraum für andere Finanzierungen ein. Mit einer Versicherungsbürgschaft von AXA bleibt die Bankverbindung frei für das operative Geschäft.

Wachsende Betriebe mit mehreren gleichzeitigen Projekten

Wer mehrere Projekte parallel abwickelt, die alle Vorauszahlungsbürgschaften erfordern, braucht einen flexiblen Bürgschaftsrahmen. Der AXA BonLine® Rahmen ermöglicht den schnellen Abruf einzelner Bürgschaften ohne jeweils neuen Antragsaufwand.

Was leistet die Bürgschaft, und worauf ist zu achten?

Das leistet die Vorauszahlungsbürgschaft:

  • AXA tritt als Bürge ein, wenn der Auftragnehmer die erhaltene Vorauszahlung nicht durch die vereinbarte Leistung ausgleichen kann
  • Volle Absicherung des Auftraggebers bis zur vereinbarten Bürgschaftssumme
  • Bürgschaftsurkunde über das Online-Portal in ca. 30 Minuten verfügbar
  • Keine Belastung der Bankkreditlinie des Auftragnehmers
  • Unabhängigkeit von der Hausbank
  • Bürgschaftsrahmen für mehrere Projekte nutzbar

Das sollten Auftragnehmer wissen:

  • Die Bürgschaft ist eine Haftungsübernahme gegenüber dem Auftraggeber — AXA hat im Inanspruchnahmefall einen Rückgriffsanspruch gegen den Auftragnehmer
  • Die Bürgschaft erlischt in dem Maße, in dem die Vorauszahlung durch erbrachte Leistungen verrechnet wird
  • Für den Abschluss sind Bonitätsnachweise und Umsatzdaten erforderlich
  • Die Prämie ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar

Wenn Vorauszahlungen abgesichert werden müssen – drei Szenarien

Rohbauauftrag mit vereinbarter Vorauszahlung:

Ein Rohbauunternehmen erhält einen Auftrag über 800.000 Euro. Der Auftraggeber leistet eine vereinbarte Vorauszahlung und verlangt dafür eine entsprechende Absicherung. Mit einer Vorauszahlungs­bürgschaft von AXA kann der Auftragnehmer die geforderte Sicherheit stellen, ohne seine Kreditlinie bei der Hausbank zu beanspruchen.

Maschinenlieferung im Anlagenbau:

Ein Anlagenbauer erhält einen Auftrag für eine Produktionsanlage. Der Käufer leistet eine Vorauszahlung und fordert eine entsprechende Bürgschaft als Sicherheit. Mit einer passenden Bürgschaftslösung von AXA kann der Auftragnehmer die erforderliche Absicherung bereitstellen und gleichzeitig seine Liquidität für das operative Geschäft erhalten.

Mehrere Projekte gleichzeitig:

Ein mittelständisches Tiefbauunternehmen betreut mehrere Projekte parallel, bei denen Vorauszahlungsabsicherungen erforderlich sind. Flexible Bürgschaftslösungen von AXA helfen dabei, unterschiedliche Vorhaben effizient und unkompliziert abzusichern, ohne die Finanzierungsspielräume des Unternehmens unnötig einzuschränken.

Häufige Fragen zur Vorauszahlungsbürgschaft

Die Vorauszahlungsbürgschaft ist rechtlich gefordert, wenn im Werkvertrag oder Bauvertrag vereinbart wurde, dass der Auftragnehmer für erhaltene Vorauszahlungen eine Sicherheitsleistung stellen muss. Dies ist in §§ 232–240 BGB sowie in der VOB/B geregelt und in der Baupraxis weit verbreitet.
Die Bürgschaft erlischt in dem Maße, in dem die Vorauszahlung durch erbrachte und abgerechnete Leistungen des Auftragnehmers verrechnet wird. Ist die Vorauszahlung vollständig verrechnet, ist die Bürgschaft gegenstandslos. Die Urkunde wird dann vom Auftraggeber zurückgegeben.
AXA zahlt an den Auftraggeber und hat anschließend im Innenverhältnis einen Rückgriffsanspruch gegen den Auftragnehmer. Die Bürgschaft ist daher keine Freistellung von der Leistungspflicht, sondern eine Absicherung des Auftraggebers für den Fall der Nichterfüllung.
Über das AXA BonLine® Online-Portal ist die Urkunde in der Regel nach ca. 30 Minuten zum Download verfügbar. Das ermöglicht schnelles Handeln, auch wenn ein Vertrag kurzfristig unterzeichnet werden soll.
Ja. Innerhalb des vereinbarten Bürgschaftsrahmens können mehrere Bürgschaften für verschiedene Projekte abgerufen werden, ohne dass für jedes Projekt ein eigener Antrag gestellt werden muss.
Für den Standardtarif BonLine® M werden die Bonität und der Jahresumsatz des Unternehmens geprüft. Für größere Rahmen oder individuelle Lösungen werden Bilanzen der letzten Geschäftsjahre sowie aktuelle Daten zum laufenden Geschäftsjahr benötigt. Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen ein individuelles Angebot.
Die Versicherungsbürgschaft von AXA belastet im Gegensatz zur Bankbürgschaft nicht die Kreditlinie bei der Hausbank. Das erhält die finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens und schafft Spielraum für andere Finanzierungen.

Diese Bürgschaften ergänzen Ihre Vorauszahlungsbürgschaft

Mängelgewährleistungs­bürgschaft

Nach Abschluss eines Projekts wird aus der Vorauszahlungsbürgschaft häufig eine Gewährleistungsbürgschaft. Diese sichert den Auftraggeber während der Gewährleistungsfrist gegen Mängelansprüche ab, ohne dass der Auftragnehmer Sicherheitseinbehalte hinnehmen muss.

Gewerbliche Mietkautionsbürgschaft

Neben Vorauszahlungsbürgschaften benötigen viele Bauunternehmen auch Bürgschaften für gemietete Betriebsräume oder Baustellenlager. Die Kautionsbürgschaft von AXA funktioniert nach demselben Prinzip und schont ebenfalls die Liquidität.

Betriebshaftpflicht­versicherung

Wer im Bau- und Anlagenbau tätig ist, trägt erhebliche Haftungsrisiken gegenüber Auftraggebern und Dritten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und ergänzt die Bürgschaftslösungen um den haftungsrechtlichen Schutz.