Mängel­gewährleistungs­bürgschaft –
Sicherheitseinbehalt ablösen statt Liquidität binden

Nach Abschluss eines Bauvorhabens behalten Auftraggeber häufig einen Teil der Auftragssumme als Sicherheitseinbehalt zurück. Dieses Kapital bleibt dem Auftragnehmer dadurch über einen längeren Zeitraum gebunden. Mit einer Mängelgewährleistungsbürgschaft von AXA kann dieser Sicherheitseinbehalt abgelöst werden, sodass die Liquidität im Unternehmen erhalten bleibt und finanzielle Spielräume gesichert werden.

Was ist eine Mängel­gewährleistungs­bürgschaft, und warum ist sie für Bauunternehmen wichtig?

Nach § 641 BGB und § 17 VOB/B ist es im Baugewerbe üblich, dass der Auftraggeber nach Abnahme eines Werkes einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von typischerweise fünf Prozent der Auftragssumme einbehält. Dieser Betrag dient als Sicherheit dafür, dass der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist, die in der Regel fünf Jahre beträgt, für etwaige Mängel einsteht.

Für den Auftragnehmer bedeutet das: Über Jahre hinweg ist ein erheblicher Teil seines Geldes gebunden. Bei einem Auftrag über 200.000 Euro sind das 10.000 Euro, die nicht investiert, nicht als Betriebskapital genutzt und nicht für andere Projekte eingesetzt werden können. Hinzu kommt das Risiko, dass der Auftraggeber insolvent wird und der Einbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gar nicht mehr ausgezahlt wird.

Die Mängelgewährleistungsbürgschaft von AXA löst dieses Problem: AXA übernimmt als Bürge gegenüber dem Auftraggeber die Absicherung für Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist. Der Auftraggeber gibt den Sicherheitseinbehalt frei, der Auftragnehmer erhält die volle Schlussrechnungssumme und zahlt lediglich eine überschaubare Jahresprämie für die Bürgschaft.

Welche Tarife gibt es, und was sollten Unternehmen wissen?

AXA bietet Mängelgewährleistungsbürgschaften über die BonLine® Produktlinie an. Je nach Unternehmensgröße und Bürgschaftsbedarf stehen folgende Tarife zur Verfügung:

Leistungsbereich Beschreibung
Absicherungszweck Schutz bei Mängeln nach Fertigstellung eines Projekts
Versicherungsfall Gewährleistungsansprüche werden nicht erfüllt
Begünstigter Auftraggeber mit Gewährleistungsansprüchen
Einsatzbereiche Bauunternehmen, Handwerk, Anlagenbau
Liquiditätsvorteil Keine Einbehaltung finanzieller Sicherheiten
Alternative Versicherung statt Bankbürgschaft

Welche Unternehmen brauchen eine Mängel­gewährleistungs­­bürgschaft?

Bauunternehmen und Handwerksbetriebe mit Gewährleistungspflichten

Jeder Auftragnehmer im Baubereich, der Werkleistungen erbringt und Verträge nach BGB oder VOB abschließt, ist potentiell mit Sicherheitseinbehalten konfrontiert. Je größer und häufiger die Aufträge, desto mehr Kapital ist über mehrere Jahre in Einbehalten gebunden. Die Bürgschaft löst dieses Problem für jeden einzelnen Auftrag.

Unternehmen mit mehreren laufenden Gewährleistungsfristen

Wer regelmäßig Projekte abschließt, hat oft mehrere laufende Gewährleistungsfristen gleichzeitig. Ohne Bürgschaft summieren sich die Einbehalte aus verschiedenen Projekten zu einem erheblichen Betrag, der dem Unternehmen jahrelang fehlt. Mit einem Bürgschaftsrahmen bei AXA können alle diese Einbehalte effizient abgelöst werden.

Auftragnehmer, die sich gegen das Insolvenzrisiko des Auftraggebers schützen möchten

Ein Sicherheitseinbehalt als Forderung in der Bilanz ist nur so viel wert wie die Bonität des Auftraggebers. Meldet dieser vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Insolvenz an, geht der Einbehalt in der Insolvenzmasse unter. Die Bürgschaft bewirkt, dass der Auftragnehmer sein Geld sofort erhält und dieses Risiko vollständig eliminiert.

Was leistet die Bürgschaft, und worauf ist zu achten?

Das leistet die Mängelgewährleistungs­bürgschaft:

  • AXA übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Absicherung für Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist
  • Der Auftraggeber gibt den Sicherheitseinbehalt frei, der Auftragnehmer erhält die volle Schlussrechnungssumme
  • Schutz vor Ausfall des Sicherheitseinbehalts bei Insolvenz des Auftraggebers
  • Verbesserung der Finanzkennzahlen: Der Sicherheitseinbehalt muss nicht mehr als Forderung bilanziert werden
  • Bürgschaftsurkunde über das AXA BonLine® Online-Portal in ca. 30 Minuten abrufbar
  • Keine Belastung der Bankkreditlinie

Das sollten Auftragnehmer wissen:

  • Die Bürgschaft ersetzt den Einbehalt als Sicherheit für den Auftraggeber — AXA hat bei Inanspruchnahme einen Rückgriffsanspruch gegen den Auftragnehmer
  • Treten tatsächlich Mängel auf, muss der Auftragnehmer diese beheben; die Bürgschaft ist keine Freistellung von der Gewährleistungspflicht
  • Die Bürgschaft läuft über die vereinbarte Gewährleistungsfrist und erlischt danach automatisch
  • Die Jahresprämie ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar

Wenn Sicherheitseinbehalte die Liquidität belasten – drei Szenarien

Fassadensanierung mit Gewährleistungseinbehalt:

Ein Berliner Bauunternehmen schließt eine Fassadensanierung an einem Bürogebäude erfolgreich ab. Nach der Abnahme behält der Auftraggeber fünf Prozent der Schluss­rechnung als Sicherheit für mögliche Mängel während der fünfjährigen Gewährleistungs­frist ein. Mit der Mängelgewährleistungs­bürgschaft von AXA wird dieser Sicherheitseinbehalt abgelöst und die volle Liquidität bleibt im Unternehmen verfügbar.

Mehrere Bauprojekte mit laufenden Einbehalten:

Ein Trockenbauunternehmen wickelt innerhalb eines Jahres mehrere Bauprojekte gleichzeitig ab. Bei jedem Auftrag behält der jeweilige Auftraggeber einen Teil der Schlussrechnung als Sicherheit während der Gewährleistungsfrist ein. Über die Bürgschaftslösung von AXA können diese Sicherheitseinbehalte flexibel ersetzt werden, sodass dem Unternehmen dauerhaft mehr finanzieller Spielraum für neue Projekte bleibt.

Liquidität sichern und finanzielle Risiken reduzieren:

Ein Hochbauunternehmen hat nach Fertigstellung eines Projekts einen Sicherheitseinbehalt von 20.000 Euro beim Auftraggeber offen. Ohne Bürgschaft bleibt dieser Betrag über mehrere Jahre gebunden und kann nicht für Investitionen oder neue Aufträge genutzt werden. Mit einer Mängelgewährleistungsbürgschaft von AXA erhält das Unternehmen seine volle Schlussrechnung und verbessert gleichzeitig seine finanzielle Flexibilität.

Häufige Fragen zur Mängelgewährleistungs­bürgschaft

Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Schlussrechnungssumme, den der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes zurückbehält, um Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist abzusichern. Er beträgt nach § 17 VOB/B und § 641 BGB üblicherweise fünf Prozent der Auftragssumme und wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ausgezahlt, sofern keine Mängelansprüche geltend gemacht wurden.
Die Bürgschaft läuft über die vereinbarte Gewährleistungsfrist. Im Baubereich beträgt diese nach VOB/B in der Regel vier Jahre, nach BGB fünf Jahre. Die genaue Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Werkvertrag.
Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet, Mängel zu beheben. Die Bürgschaft ist keine Freistellung von der Gewährleistungspflicht, sondern ersetzt lediglich den Einbehalt als Sicherheitsinstrument für den Auftraggeber. Verweigert der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung zu Unrecht, kann der Auftraggeber die Bürgschaft ziehen, und AXA nimmt anschließend Rückgriff beim Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erhält sofort die volle Schlussrechnungssumme, muss den Einbehalt nicht mehr als Forderung bilanzieren, schützt sich gegen das Insolvenzrisiko des Auftraggebers und schont seine Liquidität über die gesamte Gewährleistungsfrist.
Ja. Innerhalb des vereinbarten BonLine® Bürgschaftsrahmens können Bürgschaften für verschiedene Projekte einzeln abgerufen werden, ohne dass für jedes Projekt ein neuer Antrag gestellt werden muss.
Ja. Ein offener Sicherheitseinbehalt muss als Forderung in der Bilanz ausgewiesen werden. Als Forderung gegen Auftraggeber schwächt er die Qualität der Bilanz und kann bei Banken negativ bewertet werden. Durch die Ablösung des Einbehalts mittels Bürgschaft entfällt diese Bilanzposition.

Über das AXA BonLine® Online-Portal steht die Bürgschaftsurkunde in der Regel nach ca. 30 Minuten zum Download bereit. Das ermöglicht eine schnelle Ablösung des Einbehalts direkt nach Abnahme des Projekts.

Diese Bürgschaften und Versicherungen ergänzen Ihre Mängelgewährleistungs­bürgschaft

Vorauszahlungs­bürgschaft

Unternehmen, die mit Gewährleistungs­bürgschaften arbeiten, benötigen häufig auch Vorauszahlungsbürgschaften für Projekte vor Beginn der Bauphase. Sie sichern Anzahlungen des Auftraggebers ab und ergänzen das Bürgschaftsgeschäft sinnvoll bei größeren Bauvorhaben.

Bauleistungs­versicherung

Während der Bauphase schützt die Bauleistungsversicherung das entstehende Bauwerk gegen unvorhergesehen eintretende Schäden. Sie ergänzt Bürgschaftslösungen sinnvoll um den finanziellen Schutz des gesamten Bauvorhabens.

Betriebshaftpflicht­versicherung

Während die Gewährleistungsbürgschaft den Sicherheitseinbehalt ersetzt, schützt die Betriebshaftpflichtversicherung vor Schadensersatzansprüchen, wenn durch betriebliche Tätigkeiten Personen, Dritte oder fremdes Eigentum geschädigt werden.