Private Kranken­versicherung –
Erstklassige Medizin und Behandlungen, die zu Ihnen passt

Als Privatpatient profitieren Sie von schnelleren Facharzt­terminen, Chefarzt­behandlung und Zugang zu modernsten Diagnose- und Therapiemethoden. Wir beraten Sie persönlich, ob die PKV für Sie sinnvoll ist, und welcher AXA-Tarif zu Ihrer Lebenssituation passt.

Was ist die private Krankenversicherung, und für wen ist sie zugänglich?

Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und bietet individuell wählbare Leistungen, die über den Umfang der gesetzlichen Absicherung hinausgehen können. Privatversicherte erhalten Arztrechnungen direkt und reichen diese anschließend zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein. Dadurch können je nach Tarif Leistungen genutzt werden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur eingeschränkt vorgesehen sind.

Nicht jeder kann in die PKV wechseln. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können grundsätzlich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Angestellte können in die PKV wechseln, wenn ihr Einkommen die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein wesentlicher Unterschied zur GKV besteht darin, dass sich die Beiträge der PKV nicht am Einkommen orientieren, sondern unter anderem am Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Tarif. Wer früh in die PKV eintritt, kann häufig von günstigeren Einstiegskonditionen profitieren. Zusätzlich bilden private Krankenversicherer sogenannte Alterungsrückstellungen, um Beitragssteigerungen im Alter abzufedern.

Welche Tarife gibt es, und was leisten sie?

AXA bietet drei PKV-Tarife an, die sich in Leistungstiefe, Selbstbehalt und Zusatzleistungen unterscheiden. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede im direkten Vergleich:

Leistung M – Vision B
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis
L – Tarifgruppe B
Umfassender Premiumschutz
Monatsbeitrag (Beispiel) 293,39 EUR mtl. 354,91 EUR mtl.
Direkte Facharztbehandlung
Einbettzimmer
Chefarzt
Zahnschutz Komfortzahnschutz Premiumzahnschutz
Leistungen für beihilfefähige Kuren
Leistungen auch für nicht beihilfefähige Kuren
Arzthonorar über dem Höchstsatz
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
Vorsorgeuntersuchungen ohne Einfluss auf Beitragsrückerstattung
Wir beraten Sie gerne persönlich, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt.

Für wen eignet sich die private Krankenversicherung?

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler tragen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vollständig selbst. Die private Krankenversicherung kann daher insbesondere bei höheren Einkommen finanziell attraktiv sein und bietet je nach Tarif individuell wählbare Leistungen. Wer früh in die PKV eintritt, kann zudem von günstigeren Einstiegskonditionen profitieren.

Angestellte oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Angestellte können in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Einkommen die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Während sich die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung am Einkommen orientieren, richtet sich der PKV-Beitrag unter anderem nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. Besonders für Gutverdiener ohne Bedarf an beitragsfreier Familienversicherung kann die PKV interessant sein.

Beamte und Beamtenanwärter

Beamte erhalten über die sogenannte Beihilfe einen Zuschuss zu ihren Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung ergänzt diesen Schutz und deckt den verbleibenden Kostenanteil ab. Dadurch ist die PKV für viele Beamte und Beamtenanwärter eine wirtschaftlich attraktive Lösung.

Was leistet die PKV, und worauf sollte man achten?

Das bietet Ihre private Krankenversicherung je nach Tarif:

  • Ambulante und stationäre Behandlungen nach privatärztlichen Maßstäben
  • Direkter Zugang zum Facharzt ohne klassische Überweisungspflicht
  • Wahlleistungen im Krankenhaus, beispielsweise Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmer
  • Einbettzimmer bei stationären Aufenthalten in höherwertigen Tarifen
  • Leistungen für Heilpraktiker, alternative Behandlungsmethoden und Präventionsangebote
  • Umfangreiche Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Zahnbehandlungen
  • Kostenerstattungsprinzip: Rechnungen werden eingereicht und anschließend von der Versicherung erstattet

Das sollten Sie wissen:

  • Familienmitglieder sind in der PKV nicht automatisch beitragsfrei mitversichert, jede Person benötigt einen eigenen Vertrag

  • Bei Vorerkrankungen können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden
  • Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich
  • Zur Stabilisierung der Beiträge im Alter bilden private Krankenversicherungen gesetzliche Alterungsrückstellungen. Zusätzlich kann je nach Tarif eine Beitragsentlastung im Alter vereinbart werden

Was die PKV im Alltag bedeutet – drei Beispiele

Facharzttermin:

Gesetzlich und privat Versicherte erhalten medizinisch notwendige Behandlungen. Privatpatienten profitieren je nach Fachrichtung, Region und Tarif häufig von einer schnelleren Terminvergabe sowie erweiterten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten. Der genaue Leistungsumfang richtet sich dabei nach dem gewählten Tarif der AXA.

Zahnimplantat:

Ein Zahnimplantat kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Während die gesetzliche Krankenversicherung häufig nur einen festen Zuschuss übernimmt, bieten private Krankenversicherungstarife je nach Tarifumfang deutlich höhere Erstattungen für Zahnersatz, Implantate und hochwertige Materialien. Dadurch kann sich der Eigenanteil spürbar reduzieren oder vollständig entfallen.

Beitragsrückerstattung:

Viele private Krankenversicherungstarife bieten bei Leistungsfreiheit eine mögliche Beitragsrückerstattung. Je nach Tarif können bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsleistungen dennoch erstattungsfähig bleiben. Die Höhe der Rückerstattung sowie die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Tarifbedingungen.

Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung

Selbstständige, Freiberufler und Beamte können jederzeit frei wählen. Angestellte können wechseln, wenn ihr Jahresbruttogehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Wer diese Grenze nicht erreicht, bleibt versicherungspflichtig in der GKV.

Das hängt von der individuellen Situation ab. Für Selbstständige ohne Kinder und für gut verdienende Angestellte lohnt sich die PKV in der Regel sowohl finanziell als auch beim Leistungsniveau. Für Familien mit mehreren Kindern oder Personen mit Vorerkrankungen kann die GKV dagegen vorteilhafter sein. Wir analysieren Ihre Situation gerne persönlich.
Private Krankenversicherungen bilden gesetzlich vorgeschriebene Alterungsrückstellungen, um Beitragssteigerungen im Alter zu stabilisieren. Ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzliche 10-%-Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag. Mit Beginn des Rentenbezugs entfällt zudem der Beitragsanteil für ein vereinbartes Krankentagegeld. Zusätzlich kann über einen Beitragsentlastungstarif eine weitere Entlastung im Alter vereinbart werden.
Nein. Anders als in der GKV mit der beitragsfreien Familienversicherung benötigt in der PKV jede versicherte Person einen eigenen Vertrag. Für Neugeborene kann jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung ein Vertrag bei AXA abgeschlossen werden.
Als Privatpatient erhalten Sie nach jeder Behandlung eine Rechnung, die Sie bei AXA einreichen, per Post oder per App. AXA prüft die Rechnung und überweist die erstattungsfähigen Beträge direkt auf Ihr Konto. Stationäre Aufenthalte werden in der Regel direkt zwischen Klinik und AXA abgerechnet.
Ja. Innerhalb der AXA können Sie Ihren Tarif anpassen. Ein Wechsel in einen höherwertigen Tarif erfordert jedoch in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Wir beraten Sie, welche Optionen in Ihrer konkreten Situation möglich und sinnvoll sind.
Viele Tarife der privaten Krankenversicherung bieten bei Leistungsfreiheit eine mögliche Beitragsrückerstattung. Reichen Versicherte innerhalb eines Kalenderjahres keine erstattungsfähigen Leistungen ein, kann ein Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Die Höhe der Beitragsrückerstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den geltenden Versicherungsbedingungen. Je nach Tarif können bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen weiterhin erstattungsfähig sein, ohne den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung zu beeinflussen.

Ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenversicherung kann möglich sein, wenn das Einkommen eines Angestellten unter die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt – beispielsweise durch eine Reduzierung der Arbeitszeit oder einen Wechsel in ein entsprechend vergütetes Angestelltenverhältnis. Für Selbstständige ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Da die Regelungen individuell unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt sich eine persönliche Beratung.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre private Krankenversicherung

Berufsunfähigkeits­versicherung

Wer krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten kann, verliert schnell sein Einkommen. Die Berufsunfähigkeits­versicherung sichert Ihre finanzielle Existenz, wenn Ihr Körper oder Ihre Psyche nicht mehr mitmacht. Gerade PKV-Versicherte sollten diesen Schutz nicht unterschätzen.

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Berufsunfällen. Die private Unfallversicherung schützt Sie rund um die Uhr, auch in der Freizeit, beim Sport und zu Hause. Bei bleibenden Unfallfolgen zahlt sie eine Kapitalleistung, die Ihnen finanzielle Spielräume sichert.

Private Altersvorsorge

Eine gute Gesundheitsversorgung ist die eine Seite, finanzielle Sicherheit im Alter die andere. Mit einer privaten Rentenversicherung bauen Sie gezielt ein zusätzliches Kapitalpolster auf, das Ihre Rente sinnvoll ergänzt.