KFZ- und Flottenversicherung –
Alle Firmenfahrzeuge in einem Vertrag absichern

Ob drei Transporter im Handwerksbetrieb oder ein großer Fuhrpark im Dienstleistungsgewerbe: Die AXA Flottenversicherung fasst alle Firmenfahrzeuge in einem Rahmenvertrag zusammen, ohne namentliche Fahrerbindung, europaweit gültig und mit passgenauen Leistungen für jede Fuhrparkgröße.

Was ist eine Flottenversicherung und welche Vorteile bietet sie gegenüber Einzelverträgen?

Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen können diese entweder einzeln versichern oder in einer Flottenversicherung zusammenfassen. Dabei werden alle Fahrzeuge über einen gemeinsamen Rahmenvertrag verwaltet. Das vereinfacht die Administration, reduziert den Aufwand bei Vertragsänderungen und ermöglicht die unkomplizierte Aufnahme neuer Fahrzeuge in den bestehenden Versicherungsschutz.

AXA bietet Flottenversicherungen bereits ab drei Fahrzeugen an. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fuhrpark aus Pkw, Transportern, Lkw oder einer Kombination verschiedener Fahrzeugarten besteht. Auch Elektrofahrzeuge und Leasingfahrzeuge können in den Versicherungsschutz integriert werden. Der Versicherungsschutz gilt europaweit.

Je nach Fuhrparkgröße stehen unterschiedliche Flottenlösungen zur Verfügung. Die Kleinflottenversicherung richtet sich an Unternehmen mit drei bis 20 Fahrzeugen. Für größere Fuhrparks bieten wir Ihnen gerne eine individuelle Lösung in einem persönlichen Gespräch an.

Welche Tarife gibt es, und was ist drin?

Die Flottenversicherung für Fuhrparks ab elf Fahrzeugen wird in zwei Tarifstufen angeboten. Die Kleinflottenversicherung für drei bis zehn Fahrzeuge wird individuell ausgestaltet. Folgende Leistungsmerkmale unterscheiden die Tarifstufen der Großflotte:

Fahrzeuganzahl Versicherungslösung Wichtige Merkmale
1 bis 2 Fahrzeuge Einzelversicherung Jedes Fahrzeug separat versichert
3 bis 20 Fahrzeuge AXA Kleinflottenversicherung Gebündelte Verwaltung und vereinfachte Abwicklung
Ab größerem Bestand Individuelle Flottenlösung Flexible und individuelle Firmenlösung
Hinweis: Bereits ab 3 Fahrzeugen kann die AXA Kleinflottenversicherung genutzt werden.

Welche Unternehmen profitieren von einer Flotten­versicherung?

Handwerk und Baugewerbe mit Firmenfahrzeugen

Handwerksbetriebe, Bauunternehmen und Dienstleister nutzen häufig mehrere Transporter, Lieferwagen oder Spezialfahrzeuge. Eine Flottenversicherung ab drei Fahrzeugen bündelt den Versicherungsschutz in einem Vertrag, reduziert den Verwaltungsaufwand und sorgt für eine übersichtliche Verwaltung des gesamten Fuhrparks.

Unternehmen mit Außendienst oder Lieferflotte

Unternehmen mit Außendienstmitarbeitern oder Lieferdiensten setzen oft unterschiedliche Fahrzeugtypen ein. Die Flottenversicherung ermöglicht die gemeinsame Absicherung von Pkw, Transportern und weiteren betrieblich genutzten Fahrzeugen. Auch Elektro- und Leasingfahrzeuge können in den Versicherungsschutz integriert werden.

Größere Unternehmen ab 11 Fahrzeugen

Für Unternehmen mit größeren Fuhrparks bietet AXA Flottenlösungen ab drei Fahrzeugen an. Je nach Bedarf stehen unterschiedliche Leistungsstufen und optionale Erweiterungen zur Verfügung, um den Versicherungsschutz an die Anforderungen des Unternehmens anzupassen.

Was leistet die Flotten­versicherung, und was nicht?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • KFZ-Haftpflicht für alle versicherten Fahrzeuge, gesetzlich vorgeschrieben nach § 1 PflVG
  • Teilkasko und Vollkasko je nach vereinbartem Deckungsumfang
  • Neupreis- und Kaufpreisentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl kurz nach dem Kauf
  • Abschlepp- und Bergungskosten bei versichertem Schadenfall
  • Kurzschluss- und Kurzschlussfolgeschäden an der Fahrzeugelektrik
  • Absicherung von Sonderaufbauten, Innenausbauten und Spezialtechnik
  • Optional: GAP-Deckung für geleaste oder finanzierte Fahrzeuge
  • Optional: BBB-Deckung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
  • Optional: Schutzbrief für Pannenhilfe, Abschleppen und Weiterreise
  • Optional: Fahrerschutz bei Personenschäden des Fahrzeugführers

Das ist nicht versichert:

  • Fahrzeuge, die nicht im Rahmenvertrag gemeldet sind
  • Schäden durch vorsätzliches Handeln des Fahrers
  • Normale Verschleiß- und Wartungskosten

Wenn Firmenfahrzeuge Schäden erleiden – drei Praxisbeispiele

Diebstahl eines Neuwagens:

Ein Berliner Handwerksbetrieb kauft einen neuen Transporter. Drei Monate nach dem Kauf wird das Fahrzeug gestohlen. Mit der Neupreisentschädigung erstattet AXA den vollen Kaufpreis, nicht nur den bereits geminderten Zeitwert. Ohne diese Klausel hätte der Betrieb auf mehreren tausend Euro Differenz sitzengeblieben.

Hagelschaden am Firmenfahrzeug:

Während eines starken Unwetters wird ein Firmenfahrzeug durch heftigen Hagelschlag beschädigt. Dach, Motorhaube und Frontscheibe weisen erhebliche Schäden auf. Die vereinbarte Teilkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten, sodass das Fahrzeug schnell wieder einsatzbereit ist und der Betrieb ohne längere Ausfälle weiterlaufen kann.

Panne auf der Autobahn:

Ein Außendienstmitarbeiter erleidet auf der Autobahn eine Motorpanne. Mit dem optionalen Schutzbrief organisiert AXA Abschleppdienst, Ersatzfahrzeug und falls nötig die Weiterreise zum Zielort, damit der Mitarbeiter seinen Termin wahrnehmen kann.

Häufige Fragen zur KFZ- und Flottenversicherung

Die AXA Flottenversicherung ist ab drei bis zu 20 Fahrzeugen abschließbar. Für Fuhrparks mit drei bis zehn Fahrzeugen gibt es die Kleinflottenversicherung, ab elf Fahrzeugen die Großflottenversicherung mit zwei Tarifstufen.

Nahezu alle gewerblich eingesetzten Fahrzeuge sind versicherbar: Pkw, Transporter, Lkw, Zugmaschinen, Anhänger, Elektrofahrzeuge und Leasingfahrzeuge. Der Fahrzeugmix ist flexibel, entscheidend ist die Gesamtanzahl der ziehenden Fahrzeuge.
Nein. Bei der Flottenversicherung entfällt die namentliche Fahrerbindung, alle autorisierten Fahrer des Unternehmens können die Fahrzeuge nutzen. Das spart Verwaltungsaufwand und ist ideal für Betriebe mit wechselndem Fahrereinsatz.
Die GAP-Deckung gleicht die Differenz zwischen dem Restwert eines geleasten oder finanzierten Fahrzeugs und dem noch offenen Finanzierungsbetrag aus, wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet. Ohne diese Deckung bleibt der Leasingnehmer auf dieser Differenz sitzen. Sie ist besonders für Unternehmen mit finanziertem oder geleastem Fuhrpark sinnvoll.
Der Fahrerschutz deckt Personenschäden des Fahrzeugführers bei einem Unfall ab, unabhängig von der Schuldfrage. Die gesetzliche Kfz-Haftpflicht leistet nur für Schäden bei anderen Personen, nicht für den eigenen Fahrer. Der Fahrerschutz schließt diese Lücke.
Ja. Elektrofahrzeuge und Leasingfahrzeuge können problemlos in den Rahmenvertrag aufgenommen werden. Für Leasingfahrzeuge empfiehlt sich ergänzend die GAP-Deckung, um die Differenz zwischen Restwert und Finanzierungsbetrag bei Totalschaden abzusichern.
Neue Fahrzeuge können unkompliziert in den bestehenden Rahmenvertrag aufgenommen werden, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Wir begleiten diesen Prozess und stellen sicher, dass jedes neue Fahrzeug sofort korrekt versichert ist.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Flottenversicherung

Betriebshaftpflicht­versicherung

Die KFZ-Haftpflicht deckt Schäden durch Fahrzeuge im Straßenverkehr. Für alle anderen betrieblichen Haftungsrisiken, also Schäden durch Mitarbeiter oder Produkte außerhalb des Straßenverkehrs, ist die Betriebshaftpflicht zuständig.

Gewerbe-Rechtsschutzversicherung

Verkehrsrechtliche Streitigkeiten rund um Firmenfahrzeuge, Bußgelder, Unfallstreitigkeiten oder Kfz-Steuerprobleme können über den optionalen Verkehrsrechtsschutz-Baustein im ROLAND Firmenrechtsschutz abgedeckt werden.

Betriebliche Unfallversicherung

Wenn Mitarbeiter bei einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug verletzt werden, greift der optionale Fahrerschutz. Für umfassenderen Schutz aller Mitarbeiter auch außerhalb des Straßenverkehrs empfiehlt sich die betriebliche Unfallversicherung.