Bauherrenhaftpflicht­­versicherung –
Weil jede Baustelle ein Haftungsrisiko ist

Wer als Unternehmen baut, trägt als Bauherr eine weitreichende Verantwortung für die Sicherheit auf dem Baugrundstück. Kommt es zu Schäden bei Passanten, Nachbarn oder Besuchern auf oder durch die Baustelle, können Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bauherrn entstehen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung von AXA schützt vor den finanziellen Folgen und bietet umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- sowie daraus entstehenden Vermögensschäden während der gesamten Bauphase.

Was ist eine Bauherrenhaftpflicht und warum ist sie so wichtig?

Wer als Unternehmen baut, erweitert oder umbaut, übernimmt als Bauherr eine besondere Verantwortung für die Sicherheit auf dem gesamten Baugrundstück. Bereits kleine Unachtsamkeiten auf einer Baustelle können dazu führen, dass Dritte geschädigt werden.

Kommt es beispielsweise zu Personen- oder Sachschäden bei Passanten, Nachbarn, Lieferanten oder Besuchern, können daraus schnell hohe Schadenersatzforderungen entstehen, für die der Bauherr verantwortlich gemacht werden kann.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung von AXA schützt Unternehmen während der Bauphase vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche und bietet umfassenden Versicherungsschutz bei Personen-, Sach- sowie daraus entstehenden Vermögensschäden.

Was ist versichert, und für welche Bauprojekte gilt die Versicherung?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung von AXA bietet umfassenden Schutz für die gesamte Bauphase:

Leistungsbereich Beschreibung
Haftungsansprüche Schutz vor finanziellen Folgen bei Schäden gegenüber Dritten während des Bauvorhabens
Personen- und Sachschäden Versicherungsschutz bei Schäden durch die Baustelle
Vermögensschäden Absicherung daraus entstehender finanzieller Folgeschäden
Bauprojekte Schutz bei Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
Bauphase Versicherungsschutz während des gesamten Bauvorhabens
Verkehrssicherungspflicht Absicherung bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
Prüfung von Ansprüchen Überprüfung berechtigter Schadenersatzforderungen
Abwehr unberechtigter Forderungen Abwehr nicht berechtigter Ansprüche gegen den Bauherrn

Welche Unternehmen brauchen eine Bauherren­haftpflicht­versicherung?

Unternehmen, die ein neues Betriebsgebäude errichten

Wer eine neue Produktionshalle, ein Bürogebäude, ein Lager oder eine Werkstatt bauen lässt, wird automatisch zum Bauherrn mit allen damit verbundenen Haftungsrisiken. Die Bauherrenhaftpflicht ist für diese Unternehmen ebenso unverzichtbar wie für einen privaten Hausbesitzer, der sein Eigenheim baut.

Unternehmen, die bestehende Gebäude umbauen oder sanieren

Auch bei größeren Umbaumaßnahmen an bestehenden Betriebsgebäuden entsteht eine Baustelle mit eigenständigem Haftungsrisiko. Das gilt für Fassadensanierungen, Dacharbeiten, den Einbau neuer Anlagen oder die Erweiterung bestehender Räumlichkeiten.

Projektentwickler und Immobilien­unternehmen

Unternehmen, die gewerbliche Immobilien entwickeln oder vermieten, sind in ihrer Eigenschaft als Bauherr besonders exponiert, da sie häufig mehrere Projekte gleichzeitig abwickeln und dabei gegenüber einer Vielzahl von Dritten haften können.

Was deckt die Bauherren­haftpflicht ab, und wo liegen die Grenzen?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Schadensersatzansprüche Dritter bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Bauprojekt
  • Schäden an Nachbargebäuden durch Erschütterungen, Setzungen oder Grabungsarbeiten
  • Unfälle von Passanten, Lieferanten oder Besuchern auf oder durch die Baustelle
  • Schäden durch herabfallendes Baumaterial oder umgewehte Absperrungen
  • Typische Risiken während der Bauphase

  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen

Das ist nicht versichert:

  • Schäden am Bauwerk selbst, also am entstehenden Gebäude — dafür greift die Bauleistungsversicherung
  • Eigenschäden des Bauherrn oder seiner Mitarbeiter
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit

Wenn die Baustelle zur Haftungsfalle wird: Drei Szenarien aus der Praxis

Passantin verletzt sich an der Baustellenabsperrung:

Ein Berliner Handelsunternehmen baut eine neue Lagerhalle. Abends kippt eine nicht ausreichend gesicherte Absperrung auf den Gehweg und verletzt eine Passantin. Der Bauherr haftet für den Personenschaden, unabhängig davon, ob die Absperrung durch den beauftragten Bauzaununternehmer gestellt wurde. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt Behandlungskosten, Schmerzensgeld und etwaige weitere Ansprüche.

Setzungsschäden am Nachbargebäude:

Bei Fundamentierungsarbeiten für eine neue Produktionshalle kommt es zu Bodenabsenkungen, die im angrenzenden Wohngebäude zu Rissen in Wänden und Decken führen. Die Nachbarn machen Schadensersatz geltend. Da die Erdarbeiten im Auftrag des Bauherrn ausgeführt wurden, haftet dieser. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt die Sanierungskosten am Nachbargebäude.

Sturm wirft Baugerüst auf geparktes Fahrzeug:

Während eines Sturms löst sich ein Teil des Baugerüsts an einem Gebäude, das ein Unternehmen gerade sanieren lässt, und beschädigt ein geparktes Auto. Der Fahrzeughalter verlangt Schadensersatz. Die Bauherrenhaftpflicht deckt den Sachschaden vollständig ab.

Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflicht­versicherung

Als Bauherr tragen Sie die grundsätzliche Verantwortung für die Sicherheit auf Ihrem Baugrundstück. Die beauftragten Baufirmen haften bei Unfällen auf der Baustelle entweder gar nicht oder nur in sehr eingeschränktem Umfang. Ohne eigene Bauherrenhaftpflicht tragen Sie das volle finanzielle Risiko bei Schadenersatzforderungen Dritter.
Der Versicherungsschutz sollte spätestens mit dem Baubeginn in Kraft treten, idealerweise bereits vorher. Er gilt bis zur Bauabnahme, maximal drei Jahre ab Vertragsbeginn. Für größere Projekte mit längerer Bauzeit kann eine angepasste Laufzeit vereinbart werden.
AXA prüft jeden geltend gemachten Anspruch und wehrt unbegründete Forderungen aktiv ab. Das erspart dem Bauherrn aufwendige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten auf eigene Kosten.
Ja. Wenn Mitarbeiter des Unternehmens selbst auf der Baustelle tätig sind, ist auch dieser Einsatz mitversichert. Das gilt ebenso für den Betrieb von Arbeitsmaschinen auf dem Baugrundstück.
Ja. Schäden durch Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers, einschließlich Grundwasser, durch die Baumaßnahme sind in der AXA Bauherrenhaftpflicht mitversichert.
Bei größeren Umbaumaßnahmen, die eine eigentliche Baustelle mit Handwerkern und Maschinen bedeuten, ist eine Bauherrenhaftpflicht dringend empfehlenswert. Ob kleinere Reparaturen bereits durch eine bestehende Betriebshaftpflicht abgedeckt sind, klären wir gerne im persönlichen Gespräch.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherrn vor Haftungsansprüchen Dritter, also wenn durch die Baustelle Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt wird. Die Bauleistungsversicherung schützt das entstehende Bauwerk selbst gegen unvorhergesehene Schäden wie Sturm, Vandalismus oder Konstruktionsfehler.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Bauherrenhaftpflicht

Bauleistungsversicherung

Während die Bauherrenhaftpflicht Dritte schützt, schützt die Bauleistungs­versicherung das entstehende Bauwerk selbst. Beide Versicherungen zusammen bilden den vollständigen Schutz für jedes Bauprojekt.

Feuerrohbauversicherung

Während der Rohbauphase ist das entstehende Gebäude noch nicht durch eine reguläre Gebäudeversicherung geschützt. Die Feuerrohbauversicherung schließt diese Lücke und sichert das Rohbauwerk gegen Brand, Blitz und Explosion ab.

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens übernimmt die gewerbliche Gebäudeversicherung den dauerhaften Schutz des fertigen Gebäudes gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und weitere Gefahren.