Mängelgewährleistungsbürgschaft –
Sicherheitseinbehalt ablösen statt Liquidität binden
Nach Abschluss eines Bauvorhabens behalten Auftraggeber häufig einen Teil der Auftragssumme als Sicherheitseinbehalt zurück. Dieses Kapital bleibt dem Auftragnehmer dadurch über einen längeren Zeitraum gebunden. Mit einer Mängelgewährleistungsbürgschaft von AXA kann dieser Sicherheitseinbehalt abgelöst werden, sodass die Liquidität im Unternehmen erhalten bleibt und finanzielle Spielräume gesichert werden.
Was ist eine Mängelgewährleistungsbürgschaft, und warum ist sie für Bauunternehmen wichtig?
Nach § 641 BGB und § 17 VOB/B ist es im Baugewerbe üblich, dass der Auftraggeber nach Abnahme eines Werkes einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von typischerweise fünf Prozent der Auftragssumme einbehält. Dieser Betrag dient als Sicherheit dafür, dass der Auftragnehmer während der Gewährleistungsfrist, die in der Regel fünf Jahre beträgt, für etwaige Mängel einsteht.
Für den Auftragnehmer bedeutet das: Über Jahre hinweg ist ein erheblicher Teil seines Geldes gebunden. Bei einem Auftrag über 200.000 Euro sind das 10.000 Euro, die nicht investiert, nicht als Betriebskapital genutzt und nicht für andere Projekte eingesetzt werden können. Hinzu kommt das Risiko, dass der Auftraggeber insolvent wird und der Einbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gar nicht mehr ausgezahlt wird.
Die Mängelgewährleistungsbürgschaft von AXA löst dieses Problem: AXA übernimmt als Bürge gegenüber dem Auftraggeber die Absicherung für Mängelansprüche während der Gewährleistungsfrist. Der Auftraggeber gibt den Sicherheitseinbehalt frei, der Auftragnehmer erhält die volle Schlussrechnungssumme und zahlt lediglich eine überschaubare Jahresprämie für die Bürgschaft.
Welche Tarife gibt es, und was sollten Unternehmen wissen?
AXA bietet Mängelgewährleistungsbürgschaften über die BonLine® Produktlinie an. Je nach Unternehmensgröße und Bürgschaftsbedarf stehen folgende Tarife zur Verfügung:
| Leistungsbereich | Beschreibung |
|---|---|
| Absicherungszweck | Schutz bei Mängeln nach Fertigstellung eines Projekts |
| Versicherungsfall | Gewährleistungsansprüche werden nicht erfüllt |
| Begünstigter | Auftraggeber mit Gewährleistungsansprüchen |
| Einsatzbereiche | Bauunternehmen, Handwerk, Anlagenbau |
| Liquiditätsvorteil | Keine Einbehaltung finanzieller Sicherheiten |
| Alternative | Versicherung statt Bankbürgschaft |
Welche Unternehmen brauchen eine Mängelgewährleistungsbürgschaft?
Bauunternehmen und Handwerksbetriebe mit Gewährleistungspflichten
Jeder Auftragnehmer im Baubereich, der Werkleistungen erbringt und Verträge nach BGB oder VOB abschließt, ist potentiell mit Sicherheitseinbehalten konfrontiert. Je größer und häufiger die Aufträge, desto mehr Kapital ist über mehrere Jahre in Einbehalten gebunden. Die Bürgschaft löst dieses Problem für jeden einzelnen Auftrag.
Unternehmen mit mehreren laufenden Gewährleistungsfristen
Wer regelmäßig Projekte abschließt, hat oft mehrere laufende Gewährleistungsfristen gleichzeitig. Ohne Bürgschaft summieren sich die Einbehalte aus verschiedenen Projekten zu einem erheblichen Betrag, der dem Unternehmen jahrelang fehlt. Mit einem Bürgschaftsrahmen bei AXA können alle diese Einbehalte effizient abgelöst werden.
Auftragnehmer, die sich gegen das Insolvenzrisiko des Auftraggebers schützen möchten
Ein Sicherheitseinbehalt als Forderung in der Bilanz ist nur so viel wert wie die Bonität des Auftraggebers. Meldet dieser vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Insolvenz an, geht der Einbehalt in der Insolvenzmasse unter. Die Bürgschaft bewirkt, dass der Auftragnehmer sein Geld sofort erhält und dieses Risiko vollständig eliminiert.
