Ertragsausfall­versicherung –
Wenn Ihr Betrieb nach einem Schaden stillsteht, laufen die Kosten weiter

Ein Brand, Leitungswasserschaden oder Einbruch kann Ihren Betrieb wochen- oder monatelang lahmlegen. Während die Einnahmen ausbleiben, laufen Miete, Gehälter und andere Kosten weiter. Die Ertragsausfallversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung.

Was ist eine Ertragsausfall­versicherung, und warum reicht die Inhaltsversicherung allein nicht aus?

Die Inhaltsversicherung ersetzt den materiellen Schaden: neue Maschinen, neue Einrichtung, neue Waren. Was sie nicht abdeckt, ist die Zeit dazwischen. Während das Gebäude saniert wird, Maschinen geliefert und installiert werden und der Betrieb wieder hochläuft, entstehen keine Einnahmen, aber die Kosten laufen weiter. Genau diese Lücke schließt die Ertragsausfallversicherung.

Sie ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn sowie die fortlaufenden Kosten während einer versicherten Betriebsunterbrechung im Rahmen der vereinbarten Bedingungen. So bleibt Ihr Unternehmen auch dann finanziell handlungsfähig, wenn der Geschäftsbetrieb vorübergehend stillsteht.

Darüber hinaus können auch Kosten für geeignete Schadenminderungsmaßnahmen übernommen werden, beispielsweise die Anmietung von Ausweichräumen oder Maßnahmen zur schnelleren Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs.

Die Ertragsausfallversicherung lässt sich sinnvoll mit der Inhaltsversicherung und weiteren gewerblichen Versicherungslösungen kombinieren. So entsteht ein umfassender Schutz für die Sachwerte und die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens.

Was leistet die Ertragsausfallversicherung im Schadenfall?

Die Ertragsausfallversicherung greift bei denselben Gefahren wie die Inhaltsversicherung und deckt folgende finanzielle Folgeschäden einer Betriebsunterbrechung ab:

Leistung Beschreibung Enthalten
Entgangener Betriebsgewinn Ersatz des nicht realisierten Gewinns für die Dauer der Unterbrechung
Löhne und Gehälter Weiterlaufende Personalkosten während des Betriebsstillstands
Miete, Leasing, Zinsen Fortlaufende Fixkosten unabhängig vom Betriebsstatus
Schadenminderungskosten Ausweichräume, Provisorien, Zukauf von Waren zur Verkürzung der Unterbrechung
Wechselwirkungsschäden Auswirkungen auf andere Betriebsstellen desselben Unternehmens
Rückwirkungsschäden Unterbrechung durch Ausfall eines Lieferanten infolge eines versicherten Schadens optional
Die genaue Haftzeit und der Umfang werden individuell vereinbart. Wir beraten Sie gerne persönlich.

Welche Unternehmen brauchen eine Ertragsausfallversicherung?

Jedes Unternehmen mit hohen Fixkosten

Je höher die monatlichen Fixkosten eines Betriebs, desto gefährlicher ist eine Betriebsunterbrechung. Löhne, Miete und Leasing laufen weiter, auch wenn kein Umsatz erzielt wird. Bereits eine zwei- bis dreiwöchige Schließung kann die Liquidität eines mittelständischen Unternehmens ernsthaft gefährden.

Handwerk, Produktion und Gastronomie

Betriebe, deren Umsatz direkt von funktionierenden Räumlichkeiten und Maschinen abhängt, sind bei einer Betriebsunterbrechung besonders exponiert. Eine geschlossene Bäckerei, eine stillgelegte Produktionshalle oder ein gesperrtes Restaurant erzeugen sofort null Einnahmen, aber volle Kosten.

Unternehmen mit komplexen Lieferketten

Mit dem optionalen Baustein Rückwirkungsschäden sind auch Unterbrechungen mitversichert, die durch den Ausfall eines wichtigen Lieferanten entstehen, wenn dieser einen versicherten Sachschaden erlitten hat. Das ist besonders relevant für Unternehmen, die von wenigen Schlüssellieferanten abhängig sind.

Was leistet die Ertragsausfallversicherung, und was nicht?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Entgangener Betriebsgewinn für die vereinbarte Haftzeit nach einem versicherten Sachschaden
  • Alle fortlaufenden Fixkosten wie Löhne, Gehälter, Miete, Leasing und Zinsen
  • Kosten für erforderliche Maßnahmen zur Minderung des versicherten Unterbrechungsschadens
  • Wechselwirkungsschäden zwischen verschiedenen Betriebsstellen desselben Unternehmens

Das ist nicht versichert:

  • Betriebsunterbrechungen ohne zugrunde liegenden versicherten Sachschaden
  • Schäden oder Betriebsschließungen, die nicht unter den vereinbarten Versicherungsschutz fallen
  • Schäden, die über die vereinbarte Haftzeit hinausgehen
  • Rückwirkungsschäden durch Lieferantenausfall, wenn diese nicht ausdrücklich eingeschlossen wurden

Wenn die Einnahmen stoppen, laufen die Kosten weiter – zwei Beispiele

Brand in einer Metzgerei:

Ein technischer Defekt an einer Kühleinrichtung verursacht nachts einen Brand. Die Sanierung des Gebäudes und die Neubeschaffung der Einrichtung dauern sechs Wochen. Die Inhaltsversicherung deckt den materiellen Schaden. Die Ertragsausfallversicherung übernimmt den entgangenen Gewinn sowie die weiterlaufenden Kosten für Mitarbeiter, Miete und Darlehen während der gesamten Schließzeit.

Einbruch in einem Großhandelsbetrieb:

Unbekannte brechen in ein Lager ein, stehlen Waren im Wert von 40.000 Euro und beschädigen die Lagereinrichtung erheblich. Bis zur Schadensbeseitigung und Neulieferung der Waren vergehen vier Wochen, in denen keine Bestellungen ausgeliefert werden können. Die Inhaltsversicherung deckt den Warenverlust und die Einrichtungsschäden. Die Ertragsausfallversicherung übernimmt den entgangenen Deckungsbeitrag sowie die Löhne der Lagermitarbeiter für die gesamte Unterbrechungszeit.

Wasserschaden in einer Physiotherapiepraxis:

Ein Rohrbruch durchfeuchtet über Nacht die Praxisräume. Trocknungs- und Sanierungsarbeiten machen für mehrere Wochen keine Patientenbehandlungen möglich. Die Praxis verliert den gesamten Umsatz dieser Zeit, während Personalkosten und Miete weiterlaufen. Die Ertragsausfallversicherung ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die Fixkosten vollständig für die Dauer der Unterbrechung.

Häufige Fragen zur Ertragsausfallversicherung

Die Inhaltsversicherung deckt den materiellen Schaden: Sie ersetzt zerstörte Maschinen, Einrichtung und Waren. Die Ertragsausfallversicherung deckt den finanziellen Folgeschaden: Sie ersetzt den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Kosten während der Betriebsunterbrechung. Beide Versicherungen sollten gemeinsam abgeschlossen werden.
Die Haftzeit ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum, für den die Ertragsausfallversicherung maximal leistet. Sie sollte so gewählt werden, dass sie die realistisch längste mögliche Wiederherstellungsdauer des Betriebs abdeckt. Typisch sind Haftzeiten von 12 bis 24 Monaten, bei komplexen Produktionsanlagen auch länger.
Rückwirkungsschäden entstehen, wenn nicht der eigene Betrieb, sondern ein wichtiger Lieferant durch einen versicherten Sachschaden ausfällt und dadurch die eigene Produktion oder Lieferfähigkeit unterbrochen wird. Dieser Baustein kann optional in die Ertragsausfallversicherung eingeschlossen werden.
Wechselwirkungsschäden entstehen, wenn ein Sachschaden an einer Betriebsstelle eines Unternehmens zu einer Unterbrechung an einer anderen Betriebsstelle desselben Unternehmens führt. Dieser Fall ist in der AXA Ertragsausfallversicherung standardmäßig mitversichert.
Nein. Die Ertragsausfallversicherung setzt einen versicherten Sachschaden voraus. Behördlich angeordnete Schließungen wegen Seuchengeschehen oder Infektionsschutzmaßnahmen, wie während der Corona-Pandemie, sind durch eine separate Betriebsschließungsversicherung abgedeckt, die besonders für Gastronomie und Lebensmittelbetriebe sinnvoll ist.
Die Versicherungssumme sollte dem erwarteten Jahresumsatz abzüglich der variablen Kosten entsprechen, also dem Deckungsbeitrag, der nötig ist, um Fixkosten und Gewinn zu erwirtschaften. Eine zu niedrig angesetzte Summe führt im Schadenfall zu anteiliger Kürzung. Wir helfen Ihnen, den richtigen Betrag zu ermitteln.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Ertragsausfallversicherung

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Gebäudeschäden sind häufig Auslöser für Betriebsunterbrechungen. Die Gebäudeversicherung sichert die Immobilie selbst, während Inhalt und Ertragsausfall die beiden anderen Seiten des Dreiecks abdecken.

Inhaltsversicherung

Die Ertragsausfallversicherung deckt den finanziellen Folgeschaden. Die Inhaltsversicherung deckt den materiellen Schaden an Einrichtung, Maschinen und Waren. Beide zusammen bilden den vollständigen Schutz bei Betriebsunterbrechung.

Betriebshaftpflicht­versicherung

Wenn während der Betriebsunterbrechung oder beim Wiederanlauf der Produktion Schäden bei Dritten entstehen, schützt die Betriebshaftpflicht vor Schadensersatzforderungen. Ein vollständiges Sicherheitspaket umfasst beide Versicherungen.