Berufsunfähigkeits­versicherung –
Schützen Sie Ihr wichtigstes Kapital: Ihre Arbeitskraft

Jede vierte Person in Deutschland scheidet vor dem regulären Renteneintritt wegen gesundheitlicher Probleme dauerhaft aus dem Berufsleben aus. Die staatliche Erwerbsminderungsrente deckt dabei nur rund ein Drittel des letzten Einkommens ab. Wir beraten Sie persönlich, damit Sie im Ernstfall wirklich abgesichert sind.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und wann leistet sie?

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder körperlicher Einschränkung dauerhaft zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen in diesem Fall eine monatliche BU-Rente, die Ihren Lebensunterhalt sichert und Ihre Altersvorsorge schützt.

Dabei ist wichtig zu verstehen: In mehr als 90 % aller Berufsunfähigkeitsfälle sind nicht Unfälle die Ursache, sondern Krankheiten. Die häufigsten Gründe sind Nervenerkrankungen wie Burnout und Depression (31,2 %), Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats (26,2 %), Krebs (18,0 %) sowie Herz- und Kreislauferkrankungen (6,4 %). Ein Sportunfall oder ein Verkehrsunfall macht zusammen nur 4,2 % aller Fälle aus.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen können, und deckt dann nur ca. 33 % des letzten Bruttoeinkommens ab. Diese Lücke ist für die meisten Menschen existenzbedrohend. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung von AXA wurde von Stiftung Warentest mit „Sehr gut (1,0)“ bewertet und bietet eine der höchsten Leistungsquoten im deutschen Markt.

Welche Tarife gibt es – und was ist drin?

Über AXA stehen drei Tarife zur Wahl, die ich Ihnen gerne persönlich erläutere und gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Situation abstimme:

Leistung S – Basisschutz M – Gut versichert L – Premiumschutz
Verzicht auf abstrakte Verweisung
Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
Verkürzter Prognosezeitraum (6 Monate)
Keine Beitragserhöhung bei Jobwechsel
Sofortrente bei schwerer Krankheit (15 Monate)
Nachversicherungsgarantie
Keine Karenzzeit
Leistung bei längerer Krankschreibung (6+ Monate)
Inflationsschutz im Leistungsfall
Sie sind unsicher, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Für wen lohnt sich eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Angestellte und Arbeitnehmer

Jeder, der von seiner Arbeit lebt und auf sein Gehalt angewiesen ist, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das gilt für Bürokaufleute ebenso wie für Handwerker, Pflegekräfte, IT-Fachkräfte oder Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Ursache einer Berufsunfähigkeit ist in den meisten Fällen eine Erkrankung, und die trifft jeden unabhängig vom Beruf.

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige ist die BU besonders kritisch, da sie häufig keinen oder kaum gesetzlichen Schutz haben. Fällt die Arbeitskraft weg, fällt auch das Einkommen sofort weg, ohne Lohnfortzahlung, ohne Krankentagegeld vom Arbeitgeber. Eine BU-Rente sichert die finanzielle Unabhängigkeit und schützt den Betrieb vor dem Zusammenbruch.

Berufseinsteiger, Auszubildende und Studierende

Je früher man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, desto günstiger die Beiträge und desto besser die Konditionen. Für Berufseinsteiger bietet AXA eine preiswerte Starter-BU an. Auch Studierende sollten sich frühzeitig absichern, da sie später oft verantwortungsvolle Führungspositionen mit hohem Stresslevel übernehmen. Voraussichtlich wird jede zweite der heute 20-jährigen Personen zumindest vorübergehend berufsunfähig.

Was zahlt die Berufsunfähigkeits­versicherung, und was nicht?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Monatliche BU-Rente ab anerkannter Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf
  • Leistung bereits ab einer voraussichtlichen Dauer von 6 Monaten, kein Prognosezeitraum von 36 Monaten
  • Sofortrente für 15 Monate bei schweren Erkrankungen wie Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • Rentenzahlung bei längerer Krankschreibung ab 6 Monaten (Tarife M und L)
  • Kein Verweis auf einen anderen Beruf, die Rente wird gezahlt, auch wenn Sie theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnten
  • Keine Karenzzeit: Die Rente beginnt sofort nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit

Das ist nicht versichert:

  • Berufsunfähigkeiten, die auf vorsätzlich selbst herbeigeführten Verletzungen beruhen
  • Erkrankungen oder Beschwerden, die bei Vertragsabschluss in den Gesundheitsfragen nicht korrekt angegeben wurden
  • Vorerkrankungen, die beim Abschluss bekannt waren und als Ausschluss vertraglich festgelegt wurden
  • Berufsunfähigkeit durch Krieg oder innere Unruhen (in der Regel ausgeschlossen)

Wenn’s passiert – echte Beispiele aus dem Alltag

Burnout bei einem Bankkaufmann:

Ein 43-jähriger Bankkaufmann leidet nach einem Burnout unter Depressionen, die es ihm unmöglich machen weiterzuarbeiten. Zwei mehrwöchige Behandlungen blieben ohne dauerhaften Erfolg. AXA zahlt ihm die vereinbarte monatliche BU-Rente, solange die Berufsunfähigkeit besteht.

Unfall bei einem Fliesenleger:

Ein 29-jähriger selbstständiger Fliesenleger stürzt und zieht sich einen Trümmerbruch des Ellenbogens zu. Da er keine Mitarbeiter hat, kann er sein Geschäft nicht weiterführen. AXA zahlt ihm die vereinbarte monatliche BU-Rente, die seinen Lebensunterhalt und die laufenden Kosten absichert.

Krebsdiagnose bei einer Studentin:

Bei einer 26-jährigen Studentin wird Brustkrebs diagnostiziert. Während der Behandlungszeit ist weder an Studium noch an den Studentenjob zu denken. AXA zahlt die vereinbarte monatliche BU-Rente, bis sie Studium und Job wieder aufnehmen kann.

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeits­versicherung

Ohne den Verzicht auf abstrakte Verweisung könnte die Versicherung Sie auf einen anderen, theoretisch noch ausübbaren Beruf verweisen und die Zahlung der BU-Rente verweigern, auch wenn Sie Ihren eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben können. AXA verzichtet vollständig auf diesen Mechanismus: Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, zahlen wir, unabhängig davon, ob Sie theoretisch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnten.
So früh wie möglich. Je jünger und gesünder Sie beim Abschluss sind, desto niedriger der Beitrag und desto besser die Konditionen. Vorerkrankungen, die beim späteren Abschluss bereits vorliegen, können zu Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen. AXA bietet für Berufseinsteiger und Azubis eine günstige Starter-BU an.
Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte mindestens 70 bis 80 % Ihres Nettoeinkommens betragen, um Ihren Lebensstandard halten zu können. Berücksichtigen Sie dabei auch laufende Kosten wie Miete, laufende Versicherungen und Altersvorsorgebeiträge. Wir berechnen das gemeinsam mit Ihnen im Beratungsgespräch.
Mit der Nachversicherungsgarantie kann die BU-Rente bei wichtigen Lebensereignissen ohne neue Gesundheitsprüfung angepasst werden. Je nach Tarif sind in den ersten Jahren auch anlassunabhängige Erhöhungen möglich.
Die Karenzzeit ist der Zeitraum zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und Beginn der Rentenzahlung. Sie dient dazu, Beiträge zu senken, bedeutet aber, dass Sie in dieser Zeit keine Leistungen erhalten. Die AXA Berufsunfähigkeitsversicherung hat keine Karenzzeit: Die Rente beginnt sofort nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit.

Ja, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel eine Gesundheitsprüfung notwendig. Es ist wichtig, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, da falsche Angaben im Leistungsfall zur Leistungsverweigerung führen können. Wir helfen Ihnen, die Gesundheitsfragen korrekt und vollständig zu beantworten.

Bei AXA wird Ihr Beitrag nicht erhöht, auch wenn Sie in einen anderen, risikoreicheren Beruf wechseln. Das ist eine wichtige Leistung, denn bei vielen anderen Anbietern führt ein Jobwechsel zu einem Risikozuschlag oder erfordert sogar eine Neubeantragung.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Erwerbsunfähigkeit liegt erst vor, wenn Sie keine Arbeit mehr verrichten können, also weder in Ihrem noch in irgendeinem anderen Beruf. Die BU-Versicherung ist der deutlich umfangreichere und sinnvollere Schutz, da sie sich auf Ihren konkreten Beruf bezieht.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung

Private Altersvorsorge

Wer berufsunfähig wird, zahlt keine Beiträge mehr in die Altersvorsorge ein. Eine private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsbaustein sichert beides gleichzeitig: Ihr Einkommen heute und Ihre Rente morgen.

Risikolebensversicherung

Wer für Familie oder Partner vorsorgen möchte, sollte auch den Todesfall absichern. Die Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene finanziell, wenn der Hauptverdiener ausfällt.

Unfallversicherung

Die BU leistet auch bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit. Die Unfallversicherung ergänzt sie durch zusätzliche Leistungen bei bleibenden Unfallschäden, wie Invaliditätskapital oder Unfallrente.