Betriebliche Altersvorsorge –
Mehr Rente, weniger Steuern, staatlich gefördert

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, steuerlich gefördert für das Alter vorzusorgen. In vielen Fällen beteiligt sich auch der Arbeitgeber mit einem Zuschuss. Welche Lösung zu Ihrer persönlichen Situation passt, finden wir gemeinsam in einer individuellen Beratung heraus.

Was ist betriebliche Altersvorsorge, und wie funktioniert sie?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird ein Teil des Bruttogehalts in eine zusätzliche Altersvorsorge investiert. Der Vorteil: Die Beiträge werden in der Regel direkt vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch Steuern und Sozialabgaben gespart werden können.

Zusätzlich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % des Umwandlungsbetrags beizusteuern, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. So wird der Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge staatlich und auch durch den Arbeitgeber unterstützt. Arbeitnehmer haben zudem grundsätzlich einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.

Als persönliches Versicherungsteam beraten wir Sie zu den bAV-Lösungen von AXA und begleiten Sie von der Auswahl bis zur Umsetzung – auf Wunsch auch gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber.

Welche Durchführungswege gibt es, und welcher passt zu Ihnen?

Die betriebliche Altersvorsorge kann auf verschiedenen Wegen umgesetzt werden. AXA bietet drei Durchführungswege an, die sich in Zielgruppe, Beitragshöhe und Versorgungstiefe unterscheiden:

Merkmal Direktversicherung Unterstützungskasse Pensionszusage
Versorgungsart Grundversorgung Aufbauversorgung On-Top-Versorgung
Geeignet für Alle Arbeitnehmer inkl. Minijobber Gutverdiener Führungskräfte, Geschäftsleitung
Steuerfreie Beiträge Bis 8 % der BBG steuerfrei, davon 4% sozialabgabenfrei Steuerlich flexibel gestaltbar + separate SV-Regelung Keine festen gesetzlichen Beitragsgrenzen
Arbeitgeberzuschuss (15 %)
VL-Integration möglich
Einmalzahlungen / Tantiemen Zuzahlungen möglich Laufende Beiträge Besonders effektiv
BU-Schutz integrierbar
Hinterbliebenenschutz
Unsicher, welcher Durchführungsweg zu Ihrer Situation passt? Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos.

Die Direktversicherung ist der mit Abstand häufigste Durchführungsweg und für die meisten Arbeitnehmer die erste Wahl. AXA bietet dafür zwei Hauptprodukte: bAV easyInvest als fondsgebundene Lösung mit Renditechancen und Flexibilität, sowie die Relax bAVRente als ausgewogene index- und fondsgebundene Variante mit integriertem Sicherheitsnetz.

Für wen eignet sich die betriebliche Altersvorsorge?

Arbeitnehmer und Angestellte

Grundsätzlich haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Die Beiträge werden dabei häufig direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt, wodurch Steuern und Sozialabgaben reduziert werden können.

Fach- und Führungskräfte

Mit steigendem Einkommen wächst oft auch der Wunsch nach zusätzlicher Altersvorsorge. Für Fach- und Führungskräfte kommen, je nach Unternehmen und Versorgungskonzept, auch erweiterte bAV-Lösungen infrage.

Berufseinsteiger und junge Arbeitnehmer

Wer früh mit dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge beginnt, profitiert von einer längeren Ansparphase. Oft lassen sich bereits mit überschaubaren monatlichen Beiträgen erste Bausteine für die spätere Altersversorgung aufbauen.

Wir beraten Sie persönlich und finden gemeinsam die betriebliche Altersvorsorge, die zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation passt.

Was leistet die betriebliche Altersvorsorge, und was sollte man wissen?

Was leistet die betriebliche Altersvorsorge?

  • Zusätzliche Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente
  • Je nach Tarif lebenslange Betriebsrente oder Kapitalauszahlung möglich
  • Steuerliche Vorteile während der Ansparphase möglich
  • In vielen Fällen Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
  • Optionaler Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsschutz möglich
  • Häufig Fortführung bei Arbeitgeberwechsel möglich

Was sollte man bei der bAV beachten?

  • Leistungen aus der bAV sind im Rentenalter grundsätzlich steuerpflichtig
  • Für gesetzlich Krankenversicherte können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen
  • Durch Entgeltumwandlung können geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen
  • Die spätere Leistung hängt von Beitragshöhe, Laufzeit und gewählter Lösung ab
  • Bei Arbeitgeberwechsel sollte geprüft werden, wie der Vertrag weitergeführt werden kann

Was die betriebliche Altersvorsorge im Alltag bedeutet – drei Beispiele

Angestellte:

-Angestellte mit Entgeltumwandlung:
Mit der betrieblichen Altersversorgung lässt sich bereits mit überschaubarem Aufwand langfristig Vermögen fürs Alter aufbauen. Durch steuerliche Vorteile und mögliche Arbeitgeberzuschüsse fließt häufig mehr in die Vorsorge, als netto investiert wird.

Führungskraft mit Tantieme:

Variable Vergütungen wie Tantiemen oder Boni können gezielt für die Altersvorsorge eingesetzt werden. So lassen sich steuerliche Vorteile nutzen und gleichzeitig langfristig Vermögen aufbauen.

Berufseinsteiger:

Wer früh mit der Altersvorsorge startet, profitiert besonders vom langfristigen Vermögensaufbau. Bereits kleine monatliche Beiträge können durch staatliche Förderung und Arbeitgeberzuschüsse eine starke Wirkung entfalten.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Ja. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Er kann zwar das Produkt und den Durchführungsweg vorgeben, aber er kann den Abschluss nicht grundsätzlich verweigern.

Seit 2022 ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern, sofern er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr. Wir helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrem Arbeitgeberangebot herauszuholen.

Bei einem Arbeitgeberwechsel haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Vertrag fortführen, Sie können den Vertrag privat weiterführen, oder der neue Arbeitgeber schließt einen neuen Vertrag ab. Eine Übertragung des angesparten Kapitals ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Ja. Die spätere Auszahlung der bAV ist im Rentenalter grundsätzlich steuerpflichtig. Auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können anfallen. Durch die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase und den häufig niedrigeren persönlichen Steuersatz im Ruhestand profitieren viele Arbeitnehmer dennoch finanziell von der betrieblichen Altersvorsorge.

Ja. Vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt, können in der Direktversicherung und in der Unterstützungskasse direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Das ist eine einfache Möglichkeit, den Arbeitgeberzuschuss ohne eigene Mehrkosten zu nutzen.

bAV easyInvest ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Fokus auf Renditechancen durch Investitionen in Aktienfonds und ETFs, ideal für längere Laufzeiten und mehr Risikobereitschaft. Die Relax bAVRente kombiniert Indexbeteiligung und Fondsanlage mit einem integrierten Sicherheitsnetz, das das eingezahlte Kapital schützt. Welches Produkt besser zu Ihnen passt, klären wir im persönlichen Gespräch.

Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit, desto größer der Zinseszinseffekt. Bei kurzer Restlaufzeit überwiegen oft die sofortigen Steuervorteile und der Arbeitgeberzuschuss als Argument. Wir rechnen das gerne für Ihre konkrete Situation durch.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre betriebliche Altersvorsorge

Private Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein starker Baustein, deckt aber nicht alles ab. Eine private Rentenversicherung schließt die verbleibende Rentenlücke und ergänzt die bAV flexibel und individuell.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Wer berufsunfähig wird, kann keine Beiträge mehr in die Altersvorsorge einzahlen. Eine Berufsunfähigkeits­versicherung sichert Ihr Einkommen und damit auch Ihre Rentenplanung. Sie kann bei AXA direkt in die bAV integriert werden.

Risikolebensversicherung

Wer für Familie oder Partner vorsorgen möchte, sollte auch den Todesfall absichern. Die Risikolebensversicherung schützt Hinterbliebene finanziell, wenn der Hauptverdiener ausfällt.