Private Hausratversicherung –
Weil Ihr Zuhause mehr verdient als Standardschutz

Ob Einbruchdiebstahl, Leistungswasserschaden oder Feuer: was Sie sich über Jahre aufgebaut haben, sollte gut abgesichert sein. Wir beraten Sie gerne persönlich, welcher Schutz am besten zu Ihrer Wohnsituation passt.

Was ist eine Hausratversicherung – und was gehört eigentlich zum Hausrat?

Die Hausratversicherung schützt Ihren beweglichen Besitz in Ihrem Zuhause. Versichert ist also nicht das Gebäude selbst, sondern das, was sich darin befindet.

Zum versicherten Hausrat zählen Elektronische Geräte wie Fernseher, Laptops und Smartphones, Möbel aller Art, Kleidung und Accessoires, Gartenmöbel und -geräte, Wertgegenstände wie Schmuck und Antiquitäten sowie Bargeld und Fahrräder inklusive E-Bikes.

Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Feuer, Sturm oder Hagel können schnell teuer werden. Die Hausratversicherung ersetzt in solchen Fällen den Neuwert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Also den Betrag, den eine vergleichbare Neuanschaffung heute kosten würde.

Welche Tarife gibt es – und was ist drin?

Über AXA stehen drei Tarife zur Wahl, die wir Ihnen gerne persönlich erläutern und gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Wohnsituation abstimmen:

Leistung M – Grundschutz L – Optimaler Schutz
Versicherungssumme Bis zu 1 Mio. Euro Bis zu 1 Mio. Euro
Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
Sturm und Hagel
Feuer, Blitzschlag und Explosion
Trickdiebstahl - Am Versicherungsort bis 2.000 Euro
Scheckkartenmissbrauch - Bis 2.000 Euro
Notfallservice (Schlüsseldienst, Rohrreinigung, etc.) - Bis 500 Euro pro Versicherungsfall
Sie sind unsicher, welcher Tarif zu Ihnen passt? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Für wen lohnt sich eine Hausrat­versicherung?

Singles und Berufseinsteiger

Auch wer wenig besitzt, unterschätzt oft, was eine Neuanschaffung nach einem Einbruch oder Wasserschaden kosten würde. Smartphone, Laptop, Kleidung, Möbel – das summiert sich schnell auf mehrere tausend Euro. Der Grundtarif S bietet hier soliden Schutz zu überschaubaren Kosten.

Paare und Lebensgemeinschaften

Wer zusammenzieht, bringt meist den Hausrat beider Partner mit. Mit einer gemeinsamen Hausratversicherung ist alles in einem Vertrag abgesichert. Unkompliziert, kostengünstiger als zwei separate Policen und sofort wirksam.

Familien mit Kindern

Von der Schrankwand bis zur Handtasche:  in einem Familienhaushalt steckt viel drin. Kinder und im Haushalt lebende Verwandte sind automatisch mitversichert. Studierende Kinder sind über die Außenversicherung der Eltern sogar während des Studiums oder im Auslandssemester abgedeckt.

Was zahlt die Hausrat­versicherung – und was nicht?

Das übernimmt Ihre Versicherung:

  • Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion an Ihrem Hausrat
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
  • Leitungswasserschäden, zum Beispiel durch Rohrbruch oder undichte Anschlüsse
  • Sturm- und Hagelschäden am versicherten Hausrat inkl. Folgeschäden
  • Neuwertentschädigung, Sie erhalten den aktuellen Wiederbeschaffungspreis, nicht den Zeitwert

Das ist nicht versichert:

  • Vorsätzlich verursachte Schaden
  • Schäden am Gebäude, zum Beispiel an Wänden, Fenstern oder fest verbauten Bestandteilen
  • Schäden, die nicht unter die versicherten Gefahren fallen
  • Überwiegend gewerblich genutzte Gegenstände

Wenn’s passiert – echte Beispiele aus dem Alltag

Einbruch in der Wohnung:

Sie kommen vom Urlaub zurück und stellen fest: Die Wohnungstür wurde aufgebrochen, Laptop, Kamera und Schmuck sind weg. Der Gesamtschaden beträgt rund 4.000 Euro. Die Hausratversicherung ersetzt Ihnen den Neuwert der gestohlenen Gegenstände.

Küchenbrand durch Unachtsamkeit:

Eine vergessene Herdplatte setzt die Küche in Brand. Geräte, Möbel und Kleidung im Nebenzimmer sind zerstört. In all unseren Tarifen ist die sogenannte grobe Fahr­lässigkeit mitversichert. Ihre Hausrat­versicherung übernimmt den vollen Schaden.

Rohrbruch im Badezimmer:

Ein Rohr platzt über Nacht, Wasser läuft stundenlang aus. Teppich, Sofa und Schränke sind durchnässt und nicht mehr zu retten. Die Hausratversicherung übernimmt die Wiederbeschaffungskosten für alle beschädigten Gegenstände.

Häufige Fragen zur Hausratversicherung

Nein, die Hausratversicherung ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist jedoch für jeden Haushalt empfehlenswert, denn ein einziger Einbruch oder Wasserschaden kann schnell einen fünfstelligen Schaden verursachen, den Sie ohne Versicherung vollständig selbst tragen müssten.

Im Schadensfall erhalten Sie nicht den Zeitwert, also den geminderten Wert eines gebrauchten Gegenstands, sondern den aktuellen Wiederbeschaffungspreis. Was heute teurer ist als beim Kauf, wird trotzdem vollständig ersetzt.

Unterversicherung liegt vor, wenn Ihre Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Gesamtwert Ihres Hausrats. Im Schadensfall wird dann nur anteilig geleistet. In der Hausratversicherung der AXA beträgt der Versicherungswert 1 Mio. Euro. Sofern die richtige Wohnfläche im Vertrag hinterlegt ist, entsteht so im Normalfall keine Unterversicherung.

Fahrräder, die aus der abgeschlossenen Wohnung, dem Keller oder der Garage gestohlen werden, sind grundsätzlich mitversichert. Den Schutz gegen einfachen Diebstahl außerhalb der Wohnung können Sie als optionalen Baustein hinzubuchen. Auch E-Bikes sind dabei eingeschlossen.

Der Elementarschutz ist ein optionaler Zusatzbaustein, der Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau oder Erdbeben abdeckt. Gerade in städtischen Gebieten mit zunehmendem Starkregen ist dieser Baustein eine sinnvolle Ergänzung. Wir beraten Sie gerne, ob dieser für Ihren Wohnort relevant ist.

Ja. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und im Haushalt lebende Verwandte sind in der Hausratversicherung automatisch mitversichert. Studierende Kinder sind über die Außenversicherung der Eltern auch während des Studiums oder eines Auslandssemesters abgedeckt.

Die Hausratversicherung läuft grundsätzlich weiter, muss aber auf den neuen Versicherungsort umgeschrieben werden. Ändert sich die Wohnfläche, sollten Sie uns dies mitteilen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig vor dem Umzug.

Teilweise – und zwar dann, wenn Sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nutzen. In diesem Fall können Sie den auf das Arbeitszimmer entfallenden Anteil der Versicherungsprämie als Werbungskosten geltend machen. Bei Fragen dazu empfehle ich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Diese Versicherungen ergänzen Ihre Hausratversicherung

Haftpflichtversicherung

Schützt Sie, wenn Sie anderen versehentlich einen Schaden zufügen. Zusammen mit der Hausratversicherung haben Sie einen soliden Grundschutz.

Wohngebäudeversicherung

Die Hausratversicherung schützt Ihren Besitz, die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst. Für Eigentümer unverzichtbar.

Rechtsschutzversicherung

Streit mit dem Vermieter über Schäden oder Kaution? Die Rechtsschutz­versicherung sichert Ihnen rechtliche Unterstützung ohne Kostenrisiko.